MASSNAHME
(1) Beitrag zum NRP (2) Wissenstransfer über Armutsbekämpfung (3) Besuchsbegleitung (4) Sozialhilfe-Grundsatzgesetz
(1) Festlegung d. Beitrags des BMASGK zum Nationalen Reformprogramm (NRP). (2) Sozialpolitischer Wissenstransfer über Armutsbekämpfung. (3) Kostenlose Inanspruchnahme d. Besuchsbegleitung f. armutsgefährdete besuchsberechtigte Personen. (4) Grundsatzgesetzgebung des Bundes mit einem neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gemäß Art. 12 (1) B-VG.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: (1) Beitrag des BMASGK zum "Armutsziel" im NRP
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Der Beitrag zum Armutsziel im NRP wurde erstellt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.03.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Beitrag des Sozialministeriums zum "Armutsziel" im NRP wurde erstellt.
Zielzustand (Datum)
31. März 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Beitrag des Sozialministeriums zum "Armutsziel" im NRP wurde erstellt.
Erläuterung der Entwicklung
Der Beitrag zum Armutsziel des NRP wurde fristgerecht erstellt, womit die Maßnahme wie geplant umgesetzt werden konnte.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: (2) mindestens 4 Veranstaltungen durchführen; Evaluierung der niederschwelligen Informationsangebote zu sozial- u. armutspolitischen Themen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Es wurden 4 Veranstaltungen zu sozial- und armutspolitischen Themen durchgeführt. Niederschwellige Informationsangebote wurden bereitgestellt und evaluiert.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Mindestens 4 Veranstaltungen und Evaluierung der niederschwelligen Informationsangebote zu sozial- und armutspolitischen Themen wurden durchgeführt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Mindestens 4 Veranstaltungen und Evaluierung der niederschwelligen Informationsangebote zu sozial- und armutspolitischen Themen wurden durchgeführt.
Erläuterung der Entwicklung
Es wurden 4 Veranstaltungen durchgeführt und niederschwellige Informationsangebote bereitgestellt und evaluiert. Damit wurde die Maßnahme wie geplant umgesetzt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: (3) Erreichung der Kennzahlen Betreuungsquotient, Betreuungsintensität, Betreuungsintensität Härtefälle.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Betreuungsquotient: 100 %; Betreuungsintensität: 16,80 Stunden; Betreuungsintensität Härtefälle: 29,34 Stunden
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Betreuungsquotient: 97%; Betreuungsintensität: 18 Stunden; Betreuungsintensität Härtefälle: 33 Stunden
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Betreuungsquotient: 90%; Betreuungsintensität: ≤ 40 Stunden; Betreuungsintensität Härtefälle: ≤ 80 Stunden
Erläuterung der Entwicklung
Seit 2010 wird die Förderung der Besuchsbegleitung nach einem sozialen Kriterium gewährt. Zielsetzung ist, dass eine möglichst hohe Anzahl armutsgefährdeter besuchsberechtigter Elternteile und ihre nicht im selben Haushalt lebenden Kinder kostenlose Besuchsbegleitung in Anspruch nehmen können. Die kostenlose Inanspruchnahme der Besuchsbegleitung ist seit 2011 an eine Einkommensgrenze auf Grundlage der Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC gebunden (Im Jahr 2019 lag diese bei € 1.238 Netto für einen Einpersonenhaushalt). Dieses Ziel wurde im Jahr 2019 überplanmäßig erreicht, da der Anteil der geförderten besuchsberechtigten Elternteile unter der Einkommensgrenze 100 % betrug. Die durchschnittliche Zahl der geförderten Besuchsbegleitungsstunden pro betreuter besuchsberechtigter Person ist seit Beginn der Datenerhebung und –auswertung im Jahr 2012 deutlich unter 40 Stunden geblieben. Die durchschnittliche Zahl der geförderten Besuchsbegleitungsstunden pro betreuter besuchsberechtigter Person bei Härtefällen ist seit Beginn der Datenerhebung und -auswertung im Jahr 2012 deutlich unter 80 Stunden geblieben.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überplanmäßig
Meilenstein: (4) begutachtungsfähiger Entwurfs eines Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes gemäß Art. 12 Abs. 1 B-VG
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Gesetz ist in Kraft.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Im Regierungsprogramm der Bundesregierung für die Jahre 2017 bis 2022 ist festgehalten, dass alle wesentlichen Grundsätze der Sozialhilfe (Mindestsicherung) neu geregelt und österreichweit vereinheitlicht werden sollen. Dies soll durch ein Bundes-Grundsatzgesetz erfolgen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gemäß Art. 12 Abs. 1 B-VG mit dem Ziel, Armut zu bekämpfen, die Zuwanderung in das österreichische Sozialsystem zu dämpfen und verstärkte Arbeitsanreize zu setzen tritt in Kraft.
Erläuterung der Entwicklung
Das Sozialhilfe Grundsatzgesetz trat mit 1. Juni 2019 in Kraft (BGBl. I Nr. 41/2019).
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze