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MASSNAHME

(1) Sicherstellung eines konsumentenfreundlichen Rechts bei der Energiewende. (2) Stärkung der Verbraucher:innen für d. ökologischen Wandel.

2023
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2023 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2024 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: (1) Nationale Umsetzung des EU-Legislativpaketes Saubere Energie

Details zum Meilenstein

2023

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

04.08.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

In Hinblick auf die Umsetzungsfristen zum EU-Legislativpaket Saubere Energie vom Mai 2019 sollten 2020 mehrere nationale Umsetzungsgesetze mit verbraucherrelevanten Weichenstellungen beschlossen werden (Erneuerbaren-AusbauG, Novelle EnergieeffizienzG, Novelle ElWOG). Infolge geänderter Schwerpunktsetzungen aufgrund der COVID-19-Pandemie erfolgt die Umsetzung im BMK verzögert. Das Erneuerbaren-AusbauG wurde Mitte 2021 beschlossen, EnergieeffizienzG und ElWOG stehen noch aus. Falls die offenen Gesetzesbeschlüsse noch bis Ende 2022 realisiert werden können, steht 2023 die Umsetzung u.a. mit Verordnungen an.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Das BMSGPK hat sich zu den Gesetzen und Verordnungen im Sinne der Konsument:innen eingebracht.

Meilenstein: (2) EU RL Vorschlag COM (2022) 143 final zur Stärkung der Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel

Details zum Meilenstein

2023

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

04.08.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Mit dem vorliegenden Richtlinien (RL)-Vorschlag soll eine bessere Beteiligung der Verbraucher:innen am ökologischen Wandel und an der Kreislaufwirtschaft erreicht werden. Der Vorschlag sieht dazu Änderungen der Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU sowie der RL über unlautere Geschäftspraktiken 2005/29/EG vor. Inhaltlich werden u. a. verstärkte Informationen über die Haltbarkeit und Reparatur thematisiert sowie Regelungen zu allgemeinen, nicht nachweisbaren Umweltaussagen ("Greenwashing").

Zielzustand (Datum)

30. Juni 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Die Ratsarbeitsgruppen-Verhandlungen wurden bis zum April 2023 begonnen. Das BMSGPK hat den Verbraucher:innenstandpunkt erfolgreich in die Verhandlungen auf Ratsarbeitsgruppenebene eingebracht.