MASSNAHME
Anhebung des Frauenanteils in der Justizwache
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Frauenquote Justizwache
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
18,07Anteil weibl. in %
Zielzustand
17Anteil weibl. in %
Erläuterung der Entwicklung
Der Frauenanteil bei der Justizwache hat sich im Jahr 2020 (gegenüber der Prognose von 17 %) auf 18,07 % erhöht.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2019
Ausgangspunkt der Planung
15,7
Quelle
BMJ
Berechnungsmethode
Anteil der Frauen in Prozent