MASSNAHME
Anpassung der Offiziers- und Unteroffiziersausbildung
Anpassung der Offiziers- und Unteroffiziersausbildung
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Offiziersausbildung NEU
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Die Offiziersgrundausbildung NEU ist implementiert (der Bachelorstudiengang ist weiterentwickelt und die Truppenoffiziersverordnung NEU ist verfügt).
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Offiziersausbildung NEU wird bearbeitet
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Die Offiziersgrundausbildung NEU ist implementiert (der Bachelorstudiengang ist weiterentwickelt und die TruppenoffiziersverordnungNEU ist verfügt)
Erläuterung der Entwicklung
Das Ziel wurde durch die Einführung der Lehrgänge zur Gänze erreicht.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Unteroffiziersausbildung
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Die Durchführungsbestimmungen für die Unteroffiziersweiterbildung sind verfügt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Unteroffiziersausbildung NEU ist implementiert
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Die Durchführungsbestimmungen für die Unteroffiziersweiterbildung sind verfügt
Erläuterung der Entwicklung
Mit der Verfügung der Durchführungsbestimmungen wurde das Ziel zur Gänze erreicht.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze