MASSNAHME
Anpassungen der gesetzlichen Maßnahmen im Bereich Pensionsantrittsalter auf Basis der Evaluierungsergebnisse.
Anpassungen der gesetzlichen Maßnahmen im Bereich Pensionsantrittsalter auf Basis der Evaluierungsergebnisse.
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Gesetzliche Umsetzung
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Eine Evaluierung ist erfolgt. Die Anpassungen der gesetzlichen Maßnahmen im Bereich Pensionsantrittsalters wurden ausgesetzt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
9.2.2018
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Evaluierung ist in Planung.
Zielzustand (Datum)
1. Juli 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Auf Basis der Evaluierungsergebnisse erfolgte die Anpassung der gesetzlichen Maßnahmen.
Erläuterung der Entwicklung
Aufgrund der politischen Situation erfolgte im Jahr 2019 keine Anpassung der gesetzlichen Maßnahmen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise