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MASSNAHME

Anpassungen der gesetzlichen Maßnahmen im Bereich Pensionsantrittsalter auf Basis der Evaluierungsergebnisse.

Anpassungen der gesetzlichen Maßnahmen im Bereich Pensionsantrittsalter auf Basis der Evaluierungsergebnisse.

2019
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Gesetzliche Umsetzung

Details zum Meilenstein

2019

Istzustand (2019)

Eine Evaluierung ist erfolgt. Die Anpassungen der gesetzlichen Maßnahmen im Bereich Pensionsantrittsalters wurden ausgesetzt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

9.2.2018

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Evaluierung ist in Planung.

Zielzustand (Datum)

1. Juli 2019

Zielzustand (Beschreibung)

Auf Basis der Evaluierungsergebnisse erfolgte die Anpassung der gesetzlichen Maßnahmen.

Erläuterung der Entwicklung

Aufgrund der politischen Situation erfolgte im Jahr 2019 keine Anpassung der gesetzlichen Maßnahmen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise