MASSNAHME
Anzahl der Kontakte durch den eingerichteten Auskunftsdienst.
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Persönliche oder telefonische Kontakte durch den Auskunftsdienst.
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
7.601Anzahl
Zielzustand
8.050Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Zurückzuführen ist diese Entwicklung insbesonders auf den Rückgang der sehr hohen Anzahl asylrechtlicher Beschwerden in den Vorjahren.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2018
Ausgangspunkt der Planung
8.000
Quelle
Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat
Berechnungsmethode
Anzahl der Kontakte durch den Auskunftsdienst
Kennzahl: Eingeleitete Prüfverfahren.
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
9.483Anzahl
Zielzustand
10.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Anzahl der Prüfverfahren ist seit 2018 wieder steigend.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2018
Ausgangspunkt der Planung
10.000
Quelle
Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat
Berechnungsmethode
Zählmethode – Elektronisches Aktensystem
Kennzahl: Vorträge/Führungen für Besuchergruppen.
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
53Anzahl
Zielzustand
50Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Besuchergruppen können sich auf spannende und anspruchsvolle Weise über die Entwicklung und Bedeutung der Menschenrechte und die Arbeit der Volksanwaltschaft als Rechtsschutzeinrichtung informieren. Beispiele illustrieren auf lebendige und didaktisch anschauliche Weise, was es bedeutet, Rechte zu haben und auf deren Einhaltung nachhaltig pochen zu können. Insbesondere bei jungen Menschen soll das Bewusstsein für Menschenrechte, Demokratie und die Aufgaben der Volksanwaltschaft gestärkt werden. So informierten sich Schulklassen, interessierte Studierendengruppen und Vertreter diverser Ministerien über die Arbeit der Volksanwaltschaft. Die Volksanwaltschaft kommt damit auch ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, mit Bildungseinrichtungen zu kooperieren und die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeiten zu informieren. Die positiven Rückmeldungen der Besuchenden zeigen, dass der Auftrag der Volksanwaltschaft erfüllt wird und neues Wissen erfolgreich transportiert werden kann.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2018
Ausgangspunkt der Planung
50
Quelle
Summe der Führungen und Vorträge
Berechnungsmethode
Anzahl der durchgeführten Vorträge/Führungen für Besuchergruppen.