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WIRKUNGSZIEL

Beibehaltung der hohen Qualität der Prüftätigkeit der VA

2019
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Volksanwaltschaft hat den verfassungsgesetzlichen Auftrag, die gesamte öffentliche Verwaltung in Österreich auf behauptete Missstände hin zu überprüfen. Die Volksanwaltschaft ist damit eine wichtige Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger: Sie steht Menschen zur Seite, die ein Problem mit der staatlichen Verwaltung haben und sich von den österreichischen Behörden ungerecht behandelt fühlen. Die Volksanwaltschaft ist verpflichtet, jeder zulässigen Beschwerde nachzugehen und dem Betroffenen das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen. Unabhängig von konkreten Beschwerdefällen ist die Volksanwaltschaft auch berechtigt, von ihr vermutete Missstände von Amts wegen zu prüfen. Sie ist darüber hinaus ermächtigt, beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung von Verordnungen wegen Gesetzwidrigkeit zu beantragen.
Die Volksanwaltschaft ist sich bewusst, dass sie ihre Funktion am besten erfüllen kann, wenn sie für die Bevölkerung leicht erreichbar ist. Ihr ist es daher besonders wichtig, den Zugang zur Volksanwaltschaft möglichst einfach zu gestalten, um den hilfesuchenden Menschen rasch und unkompliziert eine Hilfestellung bieten zu können. Beschwerden können persönlich, telefonisch oder schriftlich eingebracht werden. Auf der Homepage ist ein Beschwerdeformular abrufbar, das eine besonders einfache Kontaktaufnahme ermöglicht. 1.193 Personen nutzten 2019 diesen Service. Der Auskunftsdienst ist unter einer kostenlosen Servicenummer erreichbar und nimmt auch Beschwerden entgegen. 7.601-mal wurde der Auskunftsdienst persönlich oder telefonisch kontaktiert. Im Rahmen von Sprechtagen haben Bürgerinnen und Bürger in allen Bundesländern die Möglichkeit, ihr Anliegen mit den Volksanwälten zu besprechen. Dieses Angebot wird von der Bevölkerung ebenfalls intensiv genutzt. 2019 fanden 196 Sprechtage mit 1.412 persönlichen Gesprächen statt. Der demografischen Verteilung entsprechend gab es die meisten Sprechtage in Wien.
Das Ziel wurde überwiegend erreicht. Zurückzuführen ist das insbesondere auf den Rückgang der sehr hohen Anzahl asylrechtlicher Beschwerden in den Vorjahren.