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MASSNAHME

Armutspräventive Funktion von Sozialleistungen

2015
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Hoher Umverteilungscharakter und armutspräventive Funktion von Sozialleistungen soll im gleichen Ausmaß beibehalten werden. Armutsgefährdungsquote soll wie bisher durch Sozialleistungen und Pensionen um mindestens zwei Drittel reduziert werden.

Details zum Meilenstein

2015

Istzustand (2015)

Der hohe Umverteilungscharakter und die armutspräventive Funktion von Sozialleistungen konnte im Jahr 2015 im gleichen Ausmaß beibehalten werden. Die Armutsgefährdungsrate liegt bei 14%, vor Pensionsleistungen bei 26% und vor Pensions- und Sozialleistungen bei 44%. Damit ist eine Reduktion von mindestens zwei Drittel erreicht.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2015

Zielzustand (Beschreibung)

Hoher Umverteilungscharakter und armutspräventive Funktion von Sozialleistungen soll im gleichen Ausmaß beibehalten werden. Armutsgefährdungsquote soll wie bisher durch Sozialleistungen und Pensionen um mindestens zwei Drittel reduziert werden.

Erläuterung der Entwicklung

Der hohe Umverteilungscharakter und die armutspräventive Funktion von Sozialleistungen konnte in der bisherigen Form beibehalten werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze