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WIRKUNGSZIEL

Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung der Europa 2020 Zielgruppe.

Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

2015
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Rahmen der EU-2020 Strategie sollen in Österreich 235.000 Personen aus Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung geführt werden. Damit sollen mehr Menschen am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Die angestrebte Reduktion entspricht bei einer linearen Verringerung 23.500 Personen pro Jahr (2010 bis 2020).

Seit Einführung der Europa 2020-Strategie, auf deren Basis der Indikator des Wirkungszieles berechnet wird, wird Armut nicht nur als monetäre Größe – auf Basis der Armutsgefährdungsschwelle – gemessen, sondern auch durch Erwerbsmöglichkeiten (Haushalte mit keiner oder sehr geringer Erwerbsintensität) und finanzieller Leistbarkeit von Grundbedürfnissen (erhebliche materielle Deprivation) abgebildet. Diese beiden Faktoren sind weitere zentrale Dimensionen, die die Verteilung der Lebenschancen widerspiegeln. Durch die Kombination der drei genannten Teilgruppen ergibt sich ein umfassendes Bild der armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Personen in Österreich. Insgesamt sollen im Beobachtungszeitraum (EU-SILC 2008 bis EU-SILC 2018) 235.000 Personen aus Armut oder sozialer Ausgrenzung geführt werden. Durch den Rückgang der Armutsgefährdungsquote und der Quote der materiell benachteiligten Personen, hat sich die Gesamtzahl im Beobachtungszeitraum um 148.000 Personen reduziert. Die Teilgruppe der Personen in Haushalten mit keiner oder sehr geringer Erwerbsintensität ist im Jahr 2015 wieder etwas zurückgegangen, nachdem sie im Jahr 2014 den bisherigen Höchststand seit 2008 erreicht hat. Dieser Teilindikator bildet die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise ab (hohe Arbeitslosenrate).