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Vorhaben

Europäischen Hilfsfonds: Verteilung von Schulstartpaketen

2017
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -4.765

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Im März 2014 wurde die EU Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen angenommen. Diese sieht einerseits materielle Unterstützung in Form von Nahrungsmitteln, andererseits Unterstützung in Form von materiellen Basisgütern für die am stärksten benachteiligten Personen vor (Sachleistungen). Das BMASK hat sich für letztere Form der Unterstützung entschieden und zwar in Form von Schulstartpaketen für SchülerInnen aller Altersgruppen in Haushalten mit Bezug von Bedarfsorienterter Mindestsicherung. Das operationelle Programm wurde am 28.11.2014 von der Europäischen Kommission genehmigt.

Kinder und Jugendliche sind in Österreich im Gegensatz zu anderen Bevölkerungsgruppen überproportional oft von Armutsgefährdung und erheblicher materieller Deprivation betroffen. Laut EU-SILC 2013 lag die Armutsgefährdungsrate im Alter von weniger als 18 Jahren bei 18,6%, im Alter von 18 Jahren und mehr bei 13,4%. Von erheblicher materieller Deprivation waren 6,4% der unter 18-Jährigen betroffen und 3,8% aller Personen im Alter von 18 Jahren aufwärts.

Zugleich gehören Kinder überproportional häufig zum BezieherInnenkreis der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS). Rund 27% aller LeistungsbezieherInnen sind Kinder und Jugendliche.

Laut Auskunft der Länder gab es im Mai 2014 ca 40.000 Kinder in BMS Haushalten, die zur Schule gehen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Im März 2014 wurde die EU Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen angenommen, welche das Ziel der Förderung des sozialen Zusammenhaltes und der Begünstigung der sozialen Inklusion verfolgt, und einen Beitrag leistet, Armut in der Union zu beseitigen, durch Erreichung des Armutsreduktionszieles gemäß der Strategie Europa 2020.
Das Operationelle Programm zum Europäischen Hilfsfonds verfolgt vor diesem Hintergrund erstens das Anliegen Kinder in einkommens- und vermögensschwachen Haushalten zu unterstützen. Dabei soll zweitens sichergestellt werden, dass die gegenständliche Unterstützung tatsächlich der Zielgruppe, also unmittelbar Kindern, zu Gute kommt. Drittens werden positive Mehrrundeneffekte im Sinne der inhaltlichen Grundausrichtung der Europa 2020 Strategie, wo Bildung ein zentraler Stellenwert eingeräumt wird, angestrebt.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Unterstützung von mindestens 50% der BMS Haushalte

Beschreibung des Ziels

Mit Stand von Mai 2014 besuchten ca 40.000 Kinder in BMS Haushalten eine Schule. Die BMS Haushalte werden mit einem Schreiben über die Möglichkeit der Beantragung informiert und müssen dann bei einer Partnerorganisation dieses Schulstartpaket beantragen.

Ziel ist, dass mindestens 50% der Kinder von dieser Aktion profitieren.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Ausgegebenen Schulstartpakete [Anzahl]

Istwert

45.000

Anzahl

Zielzustand

20.000

Anzahl

Datenquelle: Für die Ausgabe der Schulstartpakete gibt es eine von der EU vorgeschriebene Datenbank. Diese Datenbank heißt EUREKA - Datenbank Schulstartpaket.

Ziel 2: Ermöglichung der Teilhabe und soziale Inklusion, Bekämpfung von Kinderarmut

Beschreibung des Ziels

Durch die Ausgabe von Schulstartpaketen an Kinder aus BMS Haushalten soll eine bessere Teilhabe und soziale Inklusion erreicht werden.

Im Schulstartpaket sind qualitativ hochwertige Schulmaterialien enthalten. Dadurch kann eine Stigmatisierung dieser Kinder verhindert werden, da sie die gleichen Produkte wie nichtbetroffene Kinder besitzen werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Auswahl kompetenter Partner und Verbesserung der Situation der BMS BezieherInnen mit Kindern in der Schule

Ausgangszustand 2015:

Derzeit noch keine österreichweite einheitliche Sachgüterverteilung.

Zielzustand 2017:

Reibungsloser Ablauf der Aktion Schulstartpaket durch Auswahl kompetenter Partner und Verbesserung der Situation der BMS BezieherInnen mit Kindern in der Schule

Istzustand 2017:

Sehr hoher Zufriedenheitsgrad der EndempfängerInnen. Dies konnte u.a. erreicht werden, da als Verteiler eine kompetente Partnerorganisation mittels Call gefunden wurde und die Zusammensetzung der Schulstartpakete mit Unterstützung von ExpertenInnen erfolgte.

Datenquelle:
Interne und externe Evaluierung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Verteilung von Schulstartpaketen

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

– Das BMASK hat mittels Call eine Consultingfirma gesucht, die bei der Umsetzung unterstützt (technische Hilfe)
– Das BMASK hat mittels Calls eine Partnerorganisation gesucht, die für die Verteilung der Schulstartpakete zuständig ist.
– Das BMASK hat mittels Ausschreibung eine EDV Firma gesucht, die eine elektronische Datenbank programmieren wird.
– Über einen Rahmenvertrag mit einem Büroartikelhändler, der von der BBG für die Republik Österreich abgeschlossen wurde, werden die Schulartikel angeschafft.
– Das BMASK hat aufgrund von intensiven Recherchen geeignete Pakete mit gängigen Schulmaterialien zusammengestellt, aus welchen die Zielgruppe ein Paket im Einkaufswert von ca 70 € auswählen kann.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2017
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-4.765

Tsd. Euro

Plan

-2.694

Tsd. Euro

Erträge

Ist

12.876

Tsd. Euro

Plan

12.876

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

16.632

Tsd. Euro

Plan

14.982

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

152

Tsd. Euro

Plan

152

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

857

Tsd. Euro

Plan

436

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

17.641

Tsd. Euro

Plan

15.570

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

12.876

Tsd. Euro

Plan

12.876

Tsd. Euro

Ergebnis

-326

Tsd. Euro

Plan

-466

Tsd. Euro

Erträge

Ist

2.474

Tsd. Euro

Plan

2.474

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.631

Tsd. Euro

Plan

2.827

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

29

Tsd. Euro

Plan

29

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

140

Tsd. Euro

Plan

84

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.800

Tsd. Euro

Plan

2.940

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

2.474

Tsd. Euro

Plan

2.474

Tsd. Euro

Ergebnis

-649

Tsd. Euro

Plan

-506

Tsd. Euro

Erträge

Ist

2.524

Tsd. Euro

Plan

2.524

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

3.001

Tsd. Euro

Plan

2.915

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

30

Tsd. Euro

Plan

30

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

142

Tsd. Euro

Plan

85

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.173

Tsd. Euro

Plan

3.030

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

2.524

Tsd. Euro

Plan

2.524

Tsd. Euro

Ergebnis

-642

Tsd. Euro

Plan

-568

Tsd. Euro

Erträge

Ist

2.574

Tsd. Euro

Plan

2.574

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

3.005

Tsd. Euro

Plan

3.025

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

30

Tsd. Euro

Plan

30

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

181

Tsd. Euro

Plan

87

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.216

Tsd. Euro

Plan

3.142

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

2.574

Tsd. Euro

Plan

2.574

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Erträge sind jene Beträge, die von der Europäischen Union Österreich zugewiesen wurden; der Ist Zustand ist jeweils ident mit dem Plan, da dieses Geld von der EU tatsächlich zur Verfügung gestellt wird und mittels Zahlungsanträgen abgerufen wird.
Die ursprünglichen Plan Zahlen zum Personalaufwand ergaben sich aus der Anfangsphase des Pilotprojektes 2014, welches erstmalig in Österreich durchgeführt wurde. Im Zuge des Fortschreitens des Projektes ging das Projekt in die Phase der operativen Umsetzung und in weiterer Folge in die administrative Umsetzung der EU Vorgaben über. Aus diesem Grund musste auch der personelle Ressourceneinsatz bedarfsorientiert angepasst werden.

Von der EU werden lediglich Kosten für die Anschaffung der materiellen Basisgüter, die Pauschalsumme für die Partnerorganisation und die Kosten der technischen Hilfe ersetzt, nicht jedoch Personalkosten oder sonstiger Sachaufwand.

Die Werkleistungen Ist für die Jahre 2015-2017 stellen tatsächliche Ausgaben dar. Für die Jahre 2018 und 2019 mußte auf Annahmen zurückgegriffen werden, die sich aus Erfahrungswerten ergeben. Für diese Jahre liegen weiterhin nur Schätzungen vor, Ziel ist es jedoch, die der von der EU zur Verfügung gestellten Mitteln zur Gänze auszuschöpfen.

Abschließend wird Folgendes angemerkt: Das Jahr 2014 wird in dervorliegenden WFA nicht dargestellt. Es gab damals jedoch bereits Einnahmen (Vorschuß der Europäischen Kommission), die jedoch nicht verbraucht wurden und somit der n+3 Regelung zugeführt wurden.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend Soziales
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre)

Den Schülerinnen werden durch die Aktion Schulstartpaket hochwertige Schulartikel zur Verfügung gestellt. Der Einkaufswert für den Bund allein beträgt ca 60 Euro (Marktwert für die Betroffenen entsprechend höher) und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu den hohen Kosten, die jedes Jahr bei Schulbeginn anfallen. Auf diese Weise wird in den Haushalten Geld für andere dringend notwendige Anschaffungen zu Schulbeginn freigesetzt.

Soziales

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Die Aktion Schulstartpaket startete 2015 mit der erstmaligen Ausgabe von Schulstartpaketen an SchülerInnen in Haushalten mit Bezug von Mindestsicherung und wird seither jedes Jahr einmal (im Sommer) durchgeführt. Dadurch kann die soziale Teilhabe erhöht werden.

Gesamtbeurteilung

Das Sozialministerium hat bei der Umsetzung des Europäischen Hilfsfonds im Jahr 2014 beschlossen, Schulstartpakete an SchülerInnen in Haushalten mit Bezug von Mindestsicherung zu verteilen. Die ersten Planungen gingen damals von ca 40.000 in Frage kommenden SchülerInnen aus. Die Anzahl der SchülerInnen in Haushalten mit Bezug von Mindestsicherung hat sich jedoch in den letzten Jahren verändert und ist angestiegen. Lag die Schätzung 2014 bei ca 40.000, so wuchs die Zahl der SchülerInnen bis 2017 auf ca 57.000 an. Die Verteilung erfolgte erstmals im Sommer 2015, erreichte sofort eine Take up Rate von rund 70% und steigerte sich bis 2017 auf 78%. Die ursprüngliche Schätzung ging davon aus, dass ca 50% der SchülerInnen sich tatsächlich ein Paket abholen. Die Aktion wurde erstmals 2015 gestartet und war österreichweit eine Art „Pilotprojekt“, da es davor noch nie eine österreichweite Aktion zur Verteilung von Schulmaterialien gegeben hat. Es war daher nicht abschätzbar, viele Personen diese Pakete tatsächlich beantragen werden. Deshalb wurde ursprünglich konservativ mit 50% gerechnet.
Bisher wurden insgesamt rd. 120.000 Schulstartpakete ausgegeben. In dieser Form konnte so zu einer Verbesserung der finanziellen Situation von Haushalten mit Bezug von Mindestsicherung beigetragen werden. Die Schulstartpakete sind ein Bestandteil der Strategie zur Bekämpfung von Armut, insbesondere von Kinderarmut.

Das Sozialministerium führt jedes Jahr während des Ablaufes der Aktion Schulstartpaket eine Befragung der EndempfängerInnen durch (Fragebogen liegt in jeder Verteilstelle auf und kann freiwillig ausgefüllt werden). Ziel der Umfrage ist es, Daten zur Zufriedenheit und zur sozioökonomische Situation zu erfassen. Was die Zufriedenheit mit der Zusammenstellung der einzelnen Pakete, Auswahlmöglichkeit und Inhalt der Pakete betrifft, erreicht das Sozialministerium regelmäßig Zustimmungswerte um die 97% (Bewertung sehr gut, gut), ebenso bei der Organisation der Aktion. Rund 98% finden das Schulstartpaket eine hilfreiche Unterstützung (Bewertung sehr gut, gut). Rund 45% der SchülerInnen besuchten eine Volksschule, rund 30% eine Hauptschule/Neue Mittelschule/Polytechnischen
Lehrgang, rund 5% eine Berufsbildende Schule, rund 15% eine AHS, rund 2% eine HTL und rund 3% eine sonstige Schulform. Somit kann auch durch das Schulstartpaket ein Beitrag geleistet werden, dass die Schülerinnen länger in der Schule verbleiben (eventuell Abschluss einer höheren Schule).

Laut EU VO 223/2014 war für das Jahr 2017 eine strukturierte Umfrage unter den EndempfängerInnen vorgesehen, die Fragen dazu waren vorgegeben (siehe dazu EU VO 594/2016). Die Umfrage wurde während der Verteilaktion 2017 in ausgewählten Verteilstellen der Partnerorganisation mittels mündlicher Befragung durchgeführt. Auch hier lautet das Ergebnis, dass das Schulstartpaket von den EndempfängerInnen sehr gut angenommen wird. Es zeigte sich, dass durch die Verteilung des Schulstartpakets 87% der Befragten eine Veränderung im Alltagsleben durch die Hilfe erfahren haben. Rund 96% gaben an, die Hilfe problemlos erhalten zu haben. 45% der befragten Personen gaben an, Alleinerziehende zu sein.

Von der Europäischen Kommission wurde im Jahr 2017 eine sogenannte Mid-Term-Evaluierung durchgeführt (derzeit liegt dieser Bericht nur als Entwurf vor), die ergab, dass der Hilfsfonds ein flexibles und gut funktionierendes Instrument zur Armutsbekämpfung ist. Im Falle von Österreich werden Maßnahmen gesetzt, die in dieser Weise national noch nicht gefördert werden. Österreich wird auch besonders hervorgehoben, weil Österreich der einzige Mitgliedstaat bisher ist, der ausschließlich materielle Basisgüter verteilt. Die Mehrheit der anderen Mitgliedstaaten verteilt mit diesen Mitteln Lebensmittel, einige Mitgliedstaaten fördern Lebensmittel und materielle Basisgüter und einige Mitgliedstaaten fördern Projekte zur sozialen Inklusion.


Verbesserungspotentiale

Sehr hohe Zufriedenheit unter EndempfängerInnen haben keine wesentlichen Änderungen erfordert, die Situation wird aber weiter beobachtet. Aufgrund der Evaluierung, auch bei der Partnerorganisation, konnten Verbesserungen im administrativen Ablauf umgesetzt werden.


Weitere Evaluierungen

Das Sozialministerium führt die Evaluierung jedes Jahr durch und wird dies auch 2018, 2019 und 2020 weiterhin tun. Abgefragt werden mittels Fragebogen an die EndempfängerInnen die Zufriedenheit etc. und sozioökonomische Daten (welche für die Indikatorenauswertung der EU notwendig sind), ebenso wird es weiterhin eine Feedback Runde für die MitarbeiterInnen der Partnerorganisation geben.


Weiterführende Informationen