MASSNAHME
Kostenlose Inanspruchnahme der Besuchsbegleitung für armutsgefährdete und von sozialer Ausgrenzung bedrohte besuchsberechte Personen
Kostenlose Inanspruchnahme der Besuchsbegleitung für armutsgefährdete und von sozialer Ausgrenzung bedrohte besuchsberechte Personen
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Besuchsbegleitung (Auswertung nach Geschlechtern): Betreuungsquotient
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
96%
Zielzustand
90%
Erläuterung der Entwicklung
Seit 2010 wird die Förderung der Besuchsbegleitung nach einem sozialen Kriterium gewährt. Zielsetzung ist, dass eine möglichst hohe Anzahl armutsgefährdeter besuchsberechtigter Elternteile und ihre nicht im selben Haushalt lebenden Kinder kostenlose Besuchsbegleitung in Anspruch nehmen können. Die kostenlose Inanspruchnahme der Besuchsbegleitung ist seit 2011 an eine Einkommensgrenze auf Grundlage der Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC gebunden. (Im Jahr 2015 lag diese bei € 1.161 Netto für einen Einpersonenhaushalt).
Dieses Ziel wurde im Jahr 2015 überplanmäßig erreicht, da der Anteil der geförderten besuchsberechtigten Elternteile unter der Einkommensgrenze 96 % betrug. Der Anteil der unter der Einkommensgrenze liegenden geförderten Personen hat sich 2012 kontinuierlich erhöht.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2012
Ausgangspunkt der Planung
78
Quelle
Statistik des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Berechnungsmethode
Istzustand: Der Anteil der mit der vom Sozialministerium geförderten Besuchsbegleitung betreuten Personen unter der Einkommensgrenze an den insgesamt gefördert betreuten Personen = 96 % Zielzustand: Mindestens 90 % der geförderten besuchsberechtigten Personen sollen unter der Einkommensgrenze sein
Kennzahl: Besuchsbegleitung (Auswertung nach Geschlecht): Betreuungsintensität
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
17,48h
Zielzustand
40h
Erläuterung der Entwicklung
Die durchschnittliche Zahl der geförderten Besuchsbegleitungsstunden pro betreuter besuchsberechtigter Person ist seit 2012 relativ konstant geblieben.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2012
Ausgangspunkt der Planung
40
Quelle
Statistik des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Berechnungsmethode
Durchschnittliche Zahl der geförderten Besuchsbegleitungsstunden pro betreuter besuchsberechtigter Person (Betreuungsintensität): 17,48 Stunden (Wert 2015)
Kennzahl: Besuchsbegleitung (Auswertung nach Geschlechtern): Betreuungsintensität Härtefälle
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
28,86h
Zielzustand
80h
Erläuterung der Entwicklung
Die durchschnittliche Zahl der geförderten Besuchsbegleitungsstunden pro betreuter besuchsberechtigter Person bei Härtefällen ist seit 2012 relativ konstant geblieben.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2012
Ausgangspunkt der Planung
80
Quelle
Statistik des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Berechnungsmethode
Die durchschnittliche Zahl der geförderten Besuchsbegleitungsstunden pro betreuter besuchsberechtigter Person bei Härtefällen (psychische Erkrankung oder Behinderung eines Elternteils oder Kindes).