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MASSNAHME

Kostenlose Inanspruchnahme der Besuchsbegleitung für armutsgefährdete und von sozialer Ausgrenzung bedrohte besuchsberechte Personen

2015
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Besuchsbegleitung (Auswertung nach Geschlechtern): Betreuungsquotient

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

96

%

Zielzustand

90

%

Erläuterung der Entwicklung

Seit 2010 wird die Förderung der Besuchsbegleitung nach einem sozialen Kriterium gewährt. Zielsetzung ist, dass eine möglichst hohe Anzahl armutsgefährdeter besuchsberechtigter Elternteile und ihre nicht im selben Haushalt lebenden Kinder kostenlose Besuchsbegleitung in Anspruch nehmen können. Die kostenlose Inanspruchnahme der Besuchsbegleitung ist seit 2011 an eine Einkommensgrenze auf Grundlage der Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC gebunden. (Im Jahr 2015 lag diese bei € 1.161 Netto für einen Einpersonenhaushalt).
Dieses Ziel wurde im Jahr 2015 überplanmäßig erreicht, da der Anteil der geförderten besuchsberechtigten Elternteile unter der Einkommensgrenze 96 % betrug. Der Anteil der unter der Einkommensgrenze liegenden geförderten Personen hat sich 2012 kontinuierlich erhöht.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2012

Ausgangspunkt der Planung

78


Quelle

Statistik des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Berechnungsmethode

Istzustand: Der Anteil der mit der vom Sozialministerium geförderten Besuchsbegleitung betreuten Personen unter der Einkommensgrenze an den insgesamt gefördert betreuten Personen = 96 % Zielzustand: Mindestens 90 % der geförderten besuchsberechtigten Personen sollen unter der Einkommensgrenze sein

Kennzahl: Besuchsbegleitung (Auswertung nach Geschlecht): Betreuungsintensität

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

17,48

h

Zielzustand

40

h

Erläuterung der Entwicklung

Die durchschnittliche Zahl der geförderten Besuchsbegleitungsstunden pro betreuter besuchsberechtigter Person ist seit 2012 relativ konstant geblieben.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2012

Ausgangspunkt der Planung

40


Quelle

Statistik des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Berechnungsmethode

Durchschnittliche Zahl der geförderten Besuchsbegleitungsstunden pro betreuter besuchsberechtigter Person (Betreuungsintensität): 17,48 Stunden (Wert 2015)

Kennzahl: Besuchsbegleitung (Auswertung nach Geschlechtern): Betreuungsintensität Härtefälle

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

28,86

h

Zielzustand

80

h

Erläuterung der Entwicklung

Die durchschnittliche Zahl der geförderten Besuchsbegleitungsstunden pro betreuter besuchsberechtigter Person bei Härtefällen ist seit 2012 relativ konstant geblieben.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2012

Ausgangspunkt der Planung

80


Quelle

Statistik des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Berechnungsmethode

Die durchschnittliche Zahl der geförderten Besuchsbegleitungsstunden pro betreuter besuchsberechtigter Person bei Härtefällen (psychische Erkrankung oder Behinderung eines Elternteils oder Kindes).