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MASSNAHME

Auf- und Ausbauen der Fähigkeit zur Abwehr von Drohnen und unbemannten Luftfahrzeugen im Nächst- u. Nahbereich

Auf- und Ausbauen der Fähigkeit zur Abwehr von Drohnen und unbemannten Luftfahrzeugen im Nächst- u. Nahbereich

2022
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Verbesserung der Drohnenabwehr

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Die Planungsdokumente (Weisung zur Priorisierung & Realisierung 2022-2027, Vorhabensabsichten und Realisierungsprogramm) sind verfügt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.09.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Planungsdokumente (Bundesheerplan, Vorhabensabsichten und Realisierungsprogramm) sind verfügt.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Auswertung der Verfahrenserprobung Drohnenabwehr im Nächst- und Nahbereich und qualifizierte Drohnenabwehr aller Truppen liegt vor. Anpassung der Planungsdokumente insbesondere des Ressourcenbedarfes.

Erläuterung der Entwicklung

Die Verfahrenserprobung ist noch nicht abgeschlossen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise