Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Ausbau der elektronischen Einbringungsmöglichkeiten sowie der elektronischen Zustellungen

Ausbau der elektronischen Einbringungsmöglichkeiten für BürgerInnen, Sachverständige und DolmetscherInnen sowie der elektronischen Zustellungen von Gerichtsentscheidungen

2017
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Elektronische Exekutionsanträge

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

74,94

%

Zielzustand

91

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Vorteile digitaler Kommunikation sind für alle Beteiligten offenkundig und führen damit bei allen darauf abstellenden Kennzahlen zu konstanten Zuwächsen. Es ist jedoch zu beachten, dass gerade bei den elektronisch eingebrachten Exekutionsanträgen und den elektronischen Zustellungen schon ein sehr großer Grad an Abdeckung erreicht wurde, sodass – wenn überhaupt – künftig keine exorbitanten Zuwächse zu erwarten sein dürften. Diese Einschätzung wurde durch die aktuellen Zahlen für das Jahr 2017 bestätigt.
Der ursprünglich falsch übermittelte Ist-Wert für 2015 bei „Anteil der auf elektronischem Weg eingebrachten Exekutionsanträge“ von 90,60 % ist auf 75,93 % zu korrigieren. Korrespondierend dazu müssen die Zielwerte für die Folgejahre auf einheitliche 76 % herabgesetzt

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2010

Ausgangspunkt der Planung

69


Quelle

VJ

Berechnungsmethode

Zählung der in einem Jahr elektronisch eingebrachten Anträge im Verhältnis zum Gesamtanfall

Kennzahl: Elektronische Einbringung durch Sachverständige und DolmetscherInnen

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

83.541

Anzahl

Zielzustand

45.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Im Bereich des Dokumenteneinbringungsservice (DES) wurde und wird versucht, das Bewusstsein für diese optimierte Einbringungsform zu verstärken. Die stetig steigende Nutzung ist Indikator für die wachsende Akzeptanz der elektronischen Kommunikation auch in diesem Umfeld, weshalb in Aussicht genommen ist, möglichst rasch eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung zu schaffen. Mit Einführung der Authentifizierung mittels Bürgerkarte bzw. Handysignatur war ein nochmaliger Anstieg der digitalen Einbringung verbunden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

1.500


Quelle

Dokumenteneinbringungsservice

Berechnungsmethode

Zählung der in einem Jahr elektronisch eingebrachten Anträge

Kennzahl: Anzahl der elektronischen Zustellungen

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

7,6

Mio.

Zielzustand

7,9

Mio.

Erläuterung der Entwicklung

Im Hinblick auf die auf hohem Niveau stagnierenden Werte der letzten Jahre ist auch für alle relevanten Folgejahre der Zielwert jeweils mit 7,6 Mio. anzupeilen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

6,5


Quelle

VJ, Eingaben- und Zustellstatistik

Berechnungsmethode

Zählung der elektronischen Zustellungen