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MASSNAHME

Ausbau der elektronischen Einbringungsmöglichkeiten sowie der elektronischen Zustellungen.

Ausbau der elektronischen Einbringungsmöglichkeiten für BürgerInnen, Sachverständige und DolmetscherInnen sowie der elektronischen Zustellungen von Gerichtsentscheidungen.

2019
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Elektronische Exekutionsanträge.

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

79

%

Zielzustand

91

%

Erläuterung der Entwicklung

Gegenüber dem Jahr 2018 mit 76,42% ist eine Verbesserung auf 79% im Jahr 2019 gelungen. Aufgrund des bereits recht hohen Anteils der elektronisch eingebrachten Exekutionsanträge ist in den nächsten Jahren mit einer geringeren Steigerung des Anteils zu rechnen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2015

Ausgangspunkt der Planung

91


Quelle

VJ.

Berechnungsmethode

Zählung der in einem Jahr elektronisch eingebrachten Anträge im Verhältnis zum Gesamtanfall.

Kennzahl: Elektronische Einbringung durch Sachverständige und DolmetscherInnen.

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

115.170

Anzahl

Zielzustand

87.500

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Gegenüber dem Jahr 2018 mit 89.905 Dokumenten ist eine deutliche Steigerung um beinahe 22% gelungen, der Zielwert von 87.000 Dokumenten wurde mit 115.170 Dokumenten deutlich übertroffen. Hingewiesen wird auf die maßhaltende Verpflichtung zur Nutzung des ERV ab Juli 2019 (vgl. § 89c Abs. 5a GOG, in Kraft ab 1.7.2019), welche offenbar weitgehend eingehalten wurde.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2017

Ausgangspunkt der Planung

83.541


Quelle

DES.

Berechnungsmethode

Zählung der in einem Jahr elektronisch eingebrachten Anträge.

Kennzahl: Anzahl der elektronischen Zustellungen

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

8.000.000

Anzahl

Zielzustand

7.900.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

2019 konnte die Zahl der elektronischen Zustellungen wieder erheblich gesteigert werden. Das Ziel von 7,9 Mio. Zustellungen konnte mit 8 Millionen Zustellungen leicht übertroffen werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2017

Ausgangspunkt der Planung

7.587.310


Quelle

VJ

Berechnungsmethode

Zählung