MASSNAHME
Ausbau der elektronischen Einbringungsmöglichkeiten sowie der elektronischen Zustellungen.
Ausbau der elektronischen Einbringungsmöglichkeiten für BürgerInnen, Sachverständige und DolmetscherInnen sowie der elektronischen Zustellungen von Gerichtsentscheidungen.
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Elektronische Exekutionsanträge.
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
79%
Zielzustand
91%
Erläuterung der Entwicklung
Gegenüber dem Jahr 2018 mit 76,42% ist eine Verbesserung auf 79% im Jahr 2019 gelungen. Aufgrund des bereits recht hohen Anteils der elektronisch eingebrachten Exekutionsanträge ist in den nächsten Jahren mit einer geringeren Steigerung des Anteils zu rechnen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2015
Ausgangspunkt der Planung
91
Quelle
VJ.
Berechnungsmethode
Zählung der in einem Jahr elektronisch eingebrachten Anträge im Verhältnis zum Gesamtanfall.
Kennzahl: Elektronische Einbringung durch Sachverständige und DolmetscherInnen.
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
115.170Anzahl
Zielzustand
87.500Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Gegenüber dem Jahr 2018 mit 89.905 Dokumenten ist eine deutliche Steigerung um beinahe 22% gelungen, der Zielwert von 87.000 Dokumenten wurde mit 115.170 Dokumenten deutlich übertroffen. Hingewiesen wird auf die maßhaltende Verpflichtung zur Nutzung des ERV ab Juli 2019 (vgl. § 89c Abs. 5a GOG, in Kraft ab 1.7.2019), welche offenbar weitgehend eingehalten wurde.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2017
Ausgangspunkt der Planung
83.541
Quelle
DES.
Berechnungsmethode
Zählung der in einem Jahr elektronisch eingebrachten Anträge.
Kennzahl: Anzahl der elektronischen Zustellungen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
8.000.000Anzahl
Zielzustand
7.900.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
2019 konnte die Zahl der elektronischen Zustellungen wieder erheblich gesteigert werden. Das Ziel von 7,9 Mio. Zustellungen konnte mit 8 Millionen Zustellungen leicht übertroffen werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2017
Ausgangspunkt der Planung
7.587.310
Quelle
VJ
Berechnungsmethode
Zählung