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MASSNAHME

Ausbau der Integrationsklassen und Weiterentwicklung der inklusiven Bildung

2015
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl der Haushaltungsschulen (Wirtschaftsfachschulen), an denen SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

18

Anzahl

Zielzustand

10

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Im Bereich der einjährigen Haushaltungsschulen (Wirtschaftsfachschulen) wurden 2015 an 18 Schulstandorten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) unterrichtet (Abweichung vom Zielzustand 2015: plus 8). Die Maßnahme ist implementiert. Die Umsetzung hängt vom regionalen und jährlichen Bedarf ab. Aufgrund der pro Jahr unterschiedlichen Anzahl an Anmeldungen von Schülerinnen und Schüler mit SPF können der Bedarf und die Anzahl der Schulstandorte variieren. Zielzustand 2016: >=18 Wirtschaftsfachschulen

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

5


Quelle

Meldung der Fachabteilung der Sektion II im BMBF

Berechnungsmethode

Absolute Zahl der Wirtschaftsfachschulen, an denen SchülerInnen mit SPF unterrichtet werden

Meilenstein: Weiterer Ausbau der Integrationsklassen an Allgemein bildenden höheren Schulen und Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

Details zum Meilenstein

2015

Istzustand (2015)

Gegenüber 2014 ergibt sich ein deutlicher quantitativer Ausbau von einer Klasse im Schulversuch auf 43 Klassen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Ein Schulversuch zu Integrationsklassen

Zielzustand (Datum)

29. Dezember 2015

Zielzustand (Beschreibung)

weiterer Ausbau der Integrationsklassen an Allgemein bildenden höheren Schulen und Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

Erläuterung der Entwicklung

Nach einer Erhebung auf dem Wege der AHS-Schulaufsicht werden österreichweit 43 Klassen als Integrationsklassen geführt. Damit ist der Ausbau der Integrationsklassen ein Stück weit vorangeschritten. Die Anzahl der Klassen (43 von insgesamt rund 8.800 AHS-Klassen, d.h. ca. 0,5% der Klassen an AHS werden als Integrationsklassen geführt) und die Tatsache, dass in einzelnen Bundesländern keine Integrationsklassen an AHS geführt werden, zeigen den weiteren Entwicklungsbedarf auf.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise

Meilenstein: Drei inklusive Modellregionen nehmen den Betrieb auf

Details zum Meilenstein

2015

Istzustand (2015)

Inklusive Modellregionen in den Bundesländern Stmk, Kärnten und Tirol: verbindliche Richtlinie des BMBF zur Entwicklung inklusiver Modellregionen wurde für die Bundesländer Stmk, Kärnten und Tirol erlassen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Entwicklung eines Konzeptes für inklusive Modellregionen

Zielzustand (Datum)

29. Dezember 2015

Zielzustand (Beschreibung)

3 inklusive Modellregionen nehmen den Betrieb auf

Erläuterung der Entwicklung

Vor einigen Jahren hat das BMBF eine partizipative Strategie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im österreichischen Schulwesen gestartet. Mit dem Ansatz der „Inklusiven Modellregion“ (kurz IMR) wurde auch ein Weg zur Realisierung in der Praxis herausgearbeitet. In Umsetzung des Regierungsprogramms wurde seitens des BMBF im September 2015 eine Richtlinie erlassen, welche die pädagogischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die Entwicklung Inklusiver Modellregionen festlegt und damit Orientierung für die Länder schafft. In der ersten Umsetzungsphase ab dem Schuljahr 2015/16 starteten die Bundesländer Kärnten, Steiermark und Tirol mit dem Aufbau Inklusiver Modellregionen nach der Richtlinie des BMBF. Die genannten Bundesländer haben dem BMBF ein abgestimmtes Konzept zur Entwicklung von Inklusiven Modellregionen vorgelegt. Dieses Konzept stellt einen gemeinsamen Rahmen dar. In weiterer Folge und unter Berücksichtigung der Erfahrungen der genannten Bundesländer soll diese Richtlinie weiterentwickelt und als Grundlage für alle Bundesländer erlassen werden. Die Umsetzung von Inklusiven Modellregionen muss auch in enger Abstimmung mit der Umsetzung des Bildungsreformpakets (MRV vom 17. 11. 2015) erfolgen. Die wissenschaftliche Begleitung wird vom BIFIE sowie von den Pädagogischen Hochschulen im Rahmen einer formativen Evaluierung durchgeführt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise