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MASSNAHME

Ausbau ganztägiger Schulformen von der 1. bis zur 9. Schulstufe

2017
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Zur Verfügung stehende Betreuungsplätze an Allgemein bildenden höheren Schulen und Allgemein bildenden Pflichtschulen

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

168.832

Anzahl

Zielzustand

200.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Das im Rahmen der § 15a B-VG Vereinbarung vereinbarte Ziel von 200.000 Plätzen für Schülerinnen und Schüler in ganztägigen Schulformen bis zum Schuljahr 2018/19 (AHS+APS Gesamtbetreuungsquote von rund 30%) wurde im Schuljahr 2017/18 noch nicht erreicht. Die tatsächlich in Anspruch genommenen Plätze in ganztägig geführten Schulen belaufen sich auf 168.832. Die Gruppen sind aber aus unterschiedlichen Gründen nicht maximal ausgelastet, d.h. die Anzahl der zur Verfügung gestellten Betreuungsplätze ist wesentlich höher. Im Hinblick auf die Schulautonomie, die es SchulleiterInnen ab 2018/19 ermöglicht, Gruppengrößen selbst zu bestimmen, scheint jedoch die in der Evaluierung des BVA 2016 avisierte Darstellung der insgesamt zur Verfügung gestellten Plätze nunmehr obsolet.
Mit Inkrafttreten des Bildungsinvestitionsgesetzes (BIG) werden weitere 750 Mio. Euro in den Ausbau der ganztägigen Schulformen investiert. Aufgrund der Novellierung des BIG mit Mai 2018 ist die Zielsetzung nunmehr, bis zum Jahr 2032 eine Betreuungsquote von 40% zu erreichen. Im Schuljahr 2017/18 liegt die Betreuungsquote bei rund 24%.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2014

Ausgangspunkt der Planung

139,279


Quelle

APS: Stellenplan AHS: Erhebung durch Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien

Berechnungsmethode

Erhebung LSR/SSR, Länder

Meilenstein: Verankerung von Qualitätstandards zu den Betreuungsplänen an Ganztagesschulen

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Die Qualitätsstandards für die Umsetzung der Betreuungspläne sind durch ein im Schuljahr 2017/18 neu eingeführtes Online-Tool zur Erhebung des Pädagogischen Konzepts der ganztägig geführten Schulstandorte definiert und allen Schulen kommuniziert. Die ganztägig geführten Schulen aktualisieren nunmehr jährlich dieses Konzept über das Online-Tool, von Seiten der Schulaufsicht wird dieser Prozess eng begleitet und die Qualität des Konzepts eingeschätzt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Betreuungspläne an Ganztagesschulen sind mit Schuljahr 2015/16 in den Lehrplänen verankert. Eine Handreichung zu den Betreuungsplänen ist zu erstellen.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Die Qualitätsstandards für die Umsetzung der Betreuungspläne an den Schulen sind definiert und an die Schulen kommuniziert

Erläuterung der Entwicklung

Die im Istzustand 2017 beschriebene Vorgangsweise sorgt für eine kontinuierliche Qualitätssicherung und -weiterentwicklung.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

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