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MASSNAHME

Ausbau und Weiterentwicklung der digitalen Services der Finanzverwaltung für Terminvereinbarungen

2024
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Vereinfachung des Zugangs zur Terminvereinbarung

Details zum Meilenstein

2024

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die elektronische TVB in der Finanzverwaltung ist verpflichtend über eine Seite auf der Homepage des BMF und über die TVB-Hotline zu nutzen. Ein Anteil von etwa 95 % an elektronischen TVB konnte daher erreicht werden. Die elektronische TVB soll ab Ende 2023 auch direkt mittels Chatbot angeboten werden, wodurch ein noch niederschwelligerer Zugang zur TVB ermöglicht wird.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Ausgehend von der Annahme, dass die Vereinbarung von Terminen weiterhin verpflichtend vorgeschrieben wird, sollen im Jahr 2024 97 % aller Kundinnen- und Kundentermine über die elektronische Terminvereinbarung (TVB) abgewickelt werden. Ein Anteil von etwa 3 % ad-hoc-Terminen wird für Notfälle angenommen.