MASSNAHME
Ausbau und Weiterentwicklung der digitalen Services der Finanzverwaltung für Terminvereinbarungen
Ausbau und Weiterentwicklung der digitalen Services der Finanzverwaltung für Terminvereinbarungen, um die Anliegen der Kundinnen und Kunden schnell und effizient bearbeiten zu können
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Vereinfachung des Zugangs zur Terminvereinbarung
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Die angestrebte Umsetzung des Chatbots im Bereich der Terminvereinbarung konnte erfolgreich umgesetzt werden. Diese Maßnahme hat zu einer weiteren Erhöhung der Nutzung der elektronischen Terminvereinbarung auf nahezu 100 % geführt, womit der erhoffte Zielzustand erreicht und sogar übertroffen werden konnte.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die elektronische TVB in der Finanzverwaltung ist verpflichtend über eine Seite auf der Homepage des BMF und über die TVB-Hotline zu nutzen. Ein Anteil von etwa 95 % an elektronischen TVB konnte daher erreicht werden. Die elektronische TVB soll ab Ende 2023 auch direkt mittels Chatbot angeboten werden, wodurch ein noch niederschwelligerer Zugang zur TVB ermöglicht wird.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Ausgehend von der Annahme, dass die Vereinbarung von Terminen weiterhin verpflichtend vorgeschrieben wird, sollen im Jahr 2024 97 % aller Kundinnen- und Kundentermine über die elektronische Terminvereinbarung (TVB) abgewickelt werden. Ein Anteil von etwa 3 % ad-hoc-Terminen wird für Notfälle angenommen.
Erläuterung der Entwicklung
Der Chatbot des BMF konnte auch auf den Bereich der Terminvereinbarung erfolgreich ausgerollt werden und sorgt in Verbindung mit den bereits bestehenden Services zur elektronischen und telefonischen Terminvereinbarung für hohe Zufriedenheit bei den Kundinnen und Kunden, aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzverwaltung.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze