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MASSNAHME

Ausgewogenes Verhältnis zwischen zu erwarteten Zinskosten und dem Budgetrisiko - Zinsfixierungszeitraum

Im Rahmen der Schuldenmanagementstrategie gemäß §79 Abs. BHG 2013 erfolgt die Festlegung eines zulässigen Korridors für den Zinsfixierungszeitraum. Damit wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen zu erwarteten Zinskosten und dem Budgetrisiko erreicht.

2018
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Zinsfixierungszeitraum-Bandbreite

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Der Zinsfixierungszeitraum liegt bei 10,6 Jahren.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Der Zinsfixierungszeitraum lag Ende 2017 bei 10,8 Jahre.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Gemäß aktuell gültiger Schuldenmanagementstrategie liegt der zulässige Korridor für den Zinsfixierungszeitraum 2018 bei 10,2 bis 10,8.

Erläuterung der Entwicklung

Die Zinsfixierungszeitraum-Bandbreite von 10,2 bis 10,8 Jahren wurde 2018 eingehalten.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze