MASSNAHME
Ausgewogenes Verhältnis zwischen zu erwarteten Zinskosten und dem Budgetrisiko - Zinsfixierungszeitraum
Im Rahmen der Schuldenmanagementstrategie gemäß §79 Abs. BHG 2013 erfolgt die Festlegung eines zulässigen Korridors für den Zinsfixierungszeitraum. Damit wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen zu erwarteten Zinskosten und dem Budgetrisiko erreicht.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Zinsfixierungszeitraum-Bandbreite
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
Der Zinsfixierungszeitraum liegt bei 10,6 Jahren.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der Zinsfixierungszeitraum lag Ende 2017 bei 10,8 Jahre.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2018
Zielzustand (Beschreibung)
Gemäß aktuell gültiger Schuldenmanagementstrategie liegt der zulässige Korridor für den Zinsfixierungszeitraum 2018 bei 10,2 bis 10,8.
Erläuterung der Entwicklung
Die Zinsfixierungszeitraum-Bandbreite von 10,2 bis 10,8 Jahren wurde 2018 eingehalten.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze