MASSNAHME
Beantwortung von BürgerInnenanfragen durch das BürgerInnenservice des Bundeskanzleramts
Beantwortung von BürgerInnenanfragen durch das BürgerInnenservice des Bundeskanzleramts Anmerkung zur Maßnahmenkennzahl: Das Bundeskanzleramt geht davon aus, dass sich nach dem ersten COVID-19-Pandemiejahr 2020 die Anzahl der Anfragen auf das Niveau von 2019 einpendeln wird. Daher lautet der Zielzustand 2022 der Maßnahmenkennzahl 1.519.
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl beantworteter Anfragen via Telefon sowie via E-Mail pro Jahr und pro vollbeschäftigter/-em Mitarbeiter/-in
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
2.663Anzahl
Zielzustand
1.519Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Gegenüber den Spitzenjahren 2020 und 2021 infolge der COVID-19-Pandemie (2020, 44.624 Anfragen und 2021, 40.226 Anfragen) ging das Volumen an Anfragen im Jahr 2022 zurück auf 27.964. Im Jahr 2022 verfügte das BürgerInnenservice für die Anfragenbeantwortung über 10,5 Vollbeschäftigungsäquivalente. Das ergibt gerundet 2.663 Anfragen pro vollbeschäftigter Mitarbeiterin bzw. vollbeschäftigtem Mitarbeiter.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
4.958
Quelle
Bundeskanzleramt, interne Datenbank des BürgerInnenservices
Berechnungsmethode
Anzahl beantworteter Anfragen via Telefon sowie via E-Mail pro Jahr und pro vollbeschäftigter/-en Mitarbeiter/-in (=pro Vollbeschäftigungsäquivalent)