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MASSNAHME

Beantwortung von BürgerInnenanfragen durch das BürgerInnenservice des Bundeskanzleramts

2022
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl beantworteter Anfragen via Telefon sowie via E-Mail pro Jahr und pro vollbeschäftigter/-em Mitarbeiter/-in

Details zur Kennzahl

2022

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

2.663

Anzahl

Zielzustand

1.519

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Gegenüber den Spitzenjahren 2020 und 2021 infolge der COVID-19-Pandemie (2020, 44.624 Anfragen und 2021, 40.226 Anfragen) ging das Volumen an Anfragen im Jahr 2022 zurück auf 27.964. Im Jahr 2022 verfügte das BürgerInnenservice für die Anfragenbeantwortung über 10,5 Vollbeschäftigungsäquivalente. Das ergibt gerundet 2.663 Anfragen pro vollbeschäftigter Mitarbeiterin bzw. vollbeschäftigtem Mitarbeiter.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2020

Ausgangspunkt der Planung

4.958


Quelle

Bundeskanzleramt, interne Datenbank des BürgerInnenservices

Berechnungsmethode

Anzahl beantworteter Anfragen via Telefon sowie via E-Mail pro Jahr und pro vollbeschäftigter/-en Mitarbeiter/-in (=pro Vollbeschäftigungsäquivalent)