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WIRKUNGSZIEL

Hoher Nutzen der (digitalen) Informations- und Serviceleistungen des Ressorts

2022
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das BürgerInnenservice des Bundeskanzleramts verzeichnete 2022 infolge der COVID-19-Pandemie und der Ukraine-Krise ein hohes Niveau an Anfragen (27.964), obgleich es weniger hoch ausfiel wie in den beiden vorangegangenen Rekordjahren (2020 mit rund 44.000 Anfragen und 2021 mit rund 40.000 Anfragen). Dank des motivierten Teams und der effizient gestalteten Arbeitsprozesse konnte wieder eine kurze Beantwortungsdauer bei Anfragen von BürgerInnen erreicht werden. Die Effizienz der Arbeitsprozesse lässt sich auch aus der Kennzahl zur Maßnahme 2 auf Ebene des Globalbudgets 10.01 ableiten: eine vollbeschäftigte Person des BürgerInnenservices beantwortete im Jahr 2022 rund 2.663 Anfragen.

Was die Anbindung des Landeslehrpersonals an das IT-Verfahren für das Personalmanagement des Bundes anbelangt, so führten Engpässe im IT-Personal auf Landesebene zu Projektverzögerungen. Infolgedessen konnte die Migration der Daten des Landeslehrpersonals für sechs anstelle der sieben geplanten Bildungsdirektionen abgeschlossen werden (=Meilenstein der Maßnahme 2 auf Ebene des Globalbudgets 10.01).

Im Bereich des Österreichischen Staatsarchivs (ÖStA) war 2022 die Nachfrage nach digitalen Leistungen und Services hoch. Das untermauert die positive Entwicklung der Wirkungszielkennzahl 10.1.3, die mit der Wiederaufnahme des normalen Dienstbetriebs im ÖStA ab 2022 im Zusammenhang stehen dürfte. Das ÖStA führte im Jahr 2022 zum zweiten Mal eine Online-Zufriedenheitsmessung unter NutzerInnen des elektronischen Archivinformationssystems (AIS) durch. In dieser Webanwendung sind unter anderem digitalisierte Archivdokumente samt Zusatzinformationen für die interessierte Öffentlichkeit abrufbar. Im Jahr 2022 waren mit der Auffindbarkeit der Informationen im AIS 75% der Befragten zufrieden bzw. sehr zufrieden. Mit den über das AIS auffindbaren Inhalten waren 77,8% zufrieden bzw. sehr zufrieden. Das Befragungsergebnis zum vorhandenen Angebot an Digitalisaten im AIS nimmt das ÖStA als Handlungsauftrag ernst: 41,7% waren zufrieden bzw. sehr zufrieden. Nach Maßgabe budgetärer Mittel und personeller Ressourcen möchte daher das ÖStA den Digitalisierungsschwerpunkt mittelfristig ausbauen. Laufend werden besonders nachgefragte und besonders fragile Bestände digitalisiert, um diese für die interessierte Öffentlichkeit online verfügbar zu machen und für die Nachwelt zu erhalten. Im Jahr 2022 pflegte das ÖStA 410.956 neue Datensätze in das AIS ein – wegen geringerer Schließzeiten im ÖStA gegenüber den Pandemiejahren 2020 und 2021 somit mehr als doppelt so viel als geplant (=Kennzahl 1 der Maßnahme 1 auf Ebene des Globalbudgets 10.01).

Im Bereich der Statistik Austria führte die Inbetriebnahme des Austrian Micro Data Centers (AMDC) zu einer Steigerung der Nachfrage an Mikrodaten aufseiten der Forschung. Dazu haben insbesondere Maßnahmen zur Bewerbung und Promotion des AMDC beigetragen. Derzeit sind Gespräche im Gange, die auch die Einlagerung von Datensätzen aus anderen Ressorts (z.B. Bundesministerium für Finanzen) zum Ziel haben. Dadurch soll ForscherInnen hinkünftig eine noch größere Vielfalt an Daten zur Verfügung stehen. Mit dem Austrian Socio Economic Panel (ASEP) wurde innerhalb kurzer Zeit die zweite neue Forschungsdateninfrastruktur bei Statistik Austria aufgebaut. Diese soll wertvolle Verlaufsdaten über mehrere Jahrzehnte auf Basis von Befragungs- und Registerinformationen bereitstellen. Weitere Arbeitsschwerpunkte bei Statistik Austria sind durch den weiteren Ausbau des Internetangebots sowie die Verbesserung der Usability der Datenbank STATcube gegeben. Für statistische Informationen über krisenhafte Situationen (COVID-19, Ukraine) sind eigene Webbereiche eingerichtet, die direkt über die Startseite erreicht werden können.

Der Erfolg der zum Wirkungsziel 1 beitragenden Maßnahmen 1 bis 3 des Globalbudgets 10.01 (einmal „überplanmäßig erreicht“, einmal „zur Gänze erreicht“ und einmal „teilweise erreicht“) sowie die Ergebnisse bei den Wirkungszielkennzahlen (dreimal „überplanmäßig erreicht“, einmal „teilweise erreicht“) führen zu einer Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „zur Gänze erreicht“.

Abgesehen von den Evaluierungsergebnissen entlang der Wirkangaben des Wirkungsziels 1 trug auch im Jahr 2022 die vom Bundeskanzleramt koordinierte COVID-19-Informationskampagne der Bundesregierung zur positiven Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels 1 bei. Diese Kampagne begann im März 2020. Der Fokus lag im 1. Halbjahr 2022 auf dem Thema „Impfen“. „Österreich impft“ und „Gemeinsam geimpft“ waren dabei die zentralen Slogans. Die Schaltungen im 1. Halbjahr 2022 fanden vor allem in breitenwirksamen Medien wie den reichweitenstärksten Printmedien, Online-Medien, im TV und Hörfunk statt. Mit diesem Medien-Mix konnten COVID-Verhaltensregeln und Maßnahmen gut an die österreichische Bevölkerung weitergegeben werden. Dem Monitoring der mit der Abwicklung der Schaltungen beauftragten Agentur Mediacom zufolge lagen bis Juli 2022 die Nettoreichweiten pro Medium zwischen 50 und 80%. Ab August 2022 übernahm das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Koordinierung der Informationsmaßnahmen. Im Zeitpunkt des Redaktionsschlusses für den Bericht (Mai 2023) lag die Durchimpfungsrate in Österreich bei 55,63%. Das heißt, mehr als die Hälfte aller Menschen in Österreich erhielt die dritte Impfdosis.

Zur vom Bundeskanzleramt betreuten Anwendung „Bundesrecht konsolidiert“ des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) wird berichtet, dass die Zugriffszahlen ein neues Höchstniveau von 3.797.901.932 Dokumentenzugriffe erreichten. Daraus kann geschlossen werden, dass die Anwendung aufgrund der vom Bundeskanzleramt rasch aktualisierten konsolidierten Fassungen der Gesetze und Verordnungen des Bundes (innerhalb von durchschnittlich rund drei Tagen ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt) für die BürgerInnen von hohem Nutzen ist.