MASSNAHME
Bekämpfung der irregulären Migration
Bekämpfung der irregulären Migration (siehe Detailbudget 18.01.05 Grenz-, Visa- und fremdenpolizeiliche Angelegenheiten)
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Missbrauchsquote Visa (Asylanträge nach Visa-Einreise an erteilten Schengenvisa gesamt)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
0,05%
Zielzustand
0,05%
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2022
Ausgangspunkt der Planung
0,11
Quelle
Administrative Aufzeichnungen BMI
Berechnungsmethode
Asylanträge nach Visa-Einreise an erteilten Schengenvisa gesamt
Kennzahl: Asylanträge nach Visa in Relation zu Asylanträgen gesamt
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
0,3%
Zielzustand
0,32%
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2022
Ausgangspunkt der Planung
0,12
Quelle
Administrative Aufzeichnungen BMI
Berechnungsmethode
Asylanträge nach Visa in Relation zu Asylanträgen gesamt
Meilenstein: Umsetzung ETIAS - Europäisches Reiseinformations- und Reisegenehmigungs-System
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Die Entwicklung bzw. Umsetzung von ETIAS wurde fortgesetzt. Die aktuellen Planungen gehen davon aus, dass das System bis zum letzten Quartal 2026 eingeführt werden soll.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Verschiebung des Beginns von ESS auf EU-Ebene. Die Verzögerungen ergeben sich daraus, dass für das Projekt massive Änderungen des Umfangs und einer Verlängerung der Laufzeit genehmigt wurden.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Entwicklung/Umsetzung von ETIAS wird fortgesetzt - voraussichtliche Fertigstellung 2025
Erläuterung der Entwicklung
Das ursprüngliche Ziel, ab Mitte des Jahres 2023 von allen Einreisenden aus Drittstaaten, die derzeit kein Visum für die Einreise nach Europa benötigen, verpflichtend eine ETIAS-Genehmigung zu beantragen, konnte aufgrund der Verschiebung der Implementierung des EU-Projektes ESS (Entry-Exit-System) nicht eingehalten werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht