MASSNAHME
Bekämpfung von Korruption.
Bekämpfung von Korruption (siehe Detailbudget 11.04.02 Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung)
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil von Korruptionsfällen an der Gesamtkriminalität.
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
0,24%
Zielzustand
0,25%
Erläuterung der Entwicklung
Der Anteil der Korruptionsfälle an der Gesamtkriminalität liegt auf einem niedrigen Niveau von 0,24 %, was eine deutliche Verbesserung gegenüber 2018 bedeutet.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2016
Ausgangspunkt der Planung
0,25
Quelle
Kriminalstatistik
Berechnungsmethode
Anzahl angezeigte Fälle Korruption / Anzahl angezeigte Fälle gesamt
Kennzahl: Anteil der abgeschlossenen Verfahren an allen Ermittlungsverfahren im Bereich Korruption.
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
93,1%
Zielzustand
75%
Erläuterung der Entwicklung
Der Anteil der abgeschlossenen Verfahren an allen Ermittlungsverfahren im Bereich Korruption betrug 93,1 %, das Ziel wurde überplanmäßig erreicht.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2016
Ausgangspunkt der Planung
79
Quelle
Kriminalstatistik
Berechnungsmethode
Anzahl der abgeschlossenen Verfahren / Ermittlungsverfahren gesamt im Bereich Korruption