MASSNAHME
Berücksichtigung genderspezifischer Themen beim EStG neu
Berücksichtigung genderspezifischer Themen beim EStG neu
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Durchforstung des EStG nach gender pay gap relevanten Bestimmungen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
Gleichstellungsrelevante Themen werden beim EStG neu berücksichtigt
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Berücksichtigung genderspezifischer Themen bei der Steuerreform 2016
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2018
Zielzustand (Beschreibung)
Berücksichtigung gleichstellungsrelevanter Themen beim EStG neu
Erläuterung der Entwicklung
Im Zuge der Steuerreform „Entlastung Österreich“, welche ab 1.1.2020 stufenweise in Kraft treten hätte sollen, wurden bereits gleichstellungsrelevante Themen berücksichtigt.
Im Zuge der geplanten Neukodifikation des EStG, aber auch im Rahmen von „Entlastung Österreich“ wurden insbesondere mögliche Erwerbsschwellen und negative Arbeitsanreize geprüft bzw. bereits deren Abbau initiiert.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze