MASSNAHME
Berücksichtigung im Rahmen der Steuerreformgruppe
Berücksichtigung im Rahmen der Steuerreformgruppe
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Durchforstung des EStG nach gender pay gap relevanten Bestimmungen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2014)
Untersuchung der im Rahmen der Steuerreformkommission erarbeiteten Ergebnisse. Empfehlungen der Steuerreformkommission berühren teilweise das Gleichstellungsziel
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2013
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
2013: noch nicht verfügbar
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2014
Zielzustand (Beschreibung)
Durchforstung des EStG nach für das Gleichstellungsziel relevanten Bestimmungen
Erläuterung der Entwicklung
Die Steuerreformkommission hat im Jahr 2014 ihre Arbeit aufgenommen. Die Empfehlung, den Eingangsteuersatz auf 25% zu senken, unterstützt das Gleichstellungsziel, da es Anreize in Richtung einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit setzt. Eine Umsetzung soll in der Steuerreform 2015 erfolgen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend