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MASSNAHME

Berücksichtigung im Rahmen der Steuerreformgruppe

2015
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Durchforstung des EStG nach gender pay gap relevanten Bestimmungen und Beseitigung dieser

Details zum Meilenstein

2015

Istzustand (2015)

Setzung von Maßnahmen im Rahmen der Steuerreform 2015/2016, die das Gleichstellungsziel fördern (gender pay gap bei Primäreinkommen); zudem Beseitigung von gender pay gap relevanten Bestimmungen, die das Nettoeinkommen betreffen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Untersuchung der im Rahmen der Steuerreformkommission erarbeiteten Ergebnisse

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2016

Zielzustand (Beschreibung)

Durchforstung des EStG nach gender pay gap relevanten Bestimmungen und Beseitigung dieser

Erläuterung der Entwicklung

Im Jahr 2015 wurde die Steuerreform 2015/2016 verabschiedet. Im Zuge dessen wurde einige Maßnahmen gesetzt, die das Gleichstellungsziel positiv beeinflussen. So wurde der hohe Eingangsteuersatz gesenkt und damit Erwerbsanreize für eine existenzsichernde Beschäftigung geschaffen. Der Kinderfreibetrag wurde verdoppelt und der Splittingvorteil bei beidseitiger Inanspruchnahme erhöht, was ebenfalls das Gleichstellungsziel fördert, weil es Anreize für eine existenzsichernde Beschäftigung für beide Eltern gibt. Die Erhöhung der Negativsteuer bringt im Bereich der geringfügig Beschäftigten Anreize, die Geringfügigkeitsgrenze zu überschreiten. Die Abzugsfähigkeit von Topfsonderausgaben wurde abgeschafft, wodurch sich der gender pay gap auf Nettoeinkommensebene verringern wird.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend