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WIRKUNGSZIEL

Bessere Verteilung der Erwerbsarbeit wie auch der unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern wird durch das Abgabensystem unterstützt

Bessere Verteilung der Erwerbsarbeit wie auch der unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern wird durch das Abgabensystem unterstützt

2015
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Jahr 2015 wurde die Steuerreform 2015/2016 mit Wirksamkeit 2016 beschlossen. Das Ziel war eine umfassende Steuerentlastung für alle Steuerpflichtigen. Der Eingangsteuersatz wurde von 36,5% auf 25% abgesenkt; damit werden Beschäftigungsanreize geschaffen, insbesondere dafür, ein Einkommen über dem Steuerfreibetrag zu verdienen. Der Steuertarif wurde generell geändert, wobei die Einkommen im unteren Bereich über dem Steuerfreibetrag in Relation stärker entlastet wurden als die hohen Einkommen. Die Negativsteuer wurde erhöht, was auch Anreize gibt, über der Geringfügigkeitsgrenze zu verdienen. Die Steuervereinfachung und Steuerstrukturreform soll im Jahr 2016 vorbereitet werden um ein transparentes, nachvollziehbares und sozial treffsicheres Steuersystem zu schaffen.

Die Indikatoren gender pay gap und Teilzeitquote haben sich im Laufe der Jahre stetig verbessert. Im Rahmen der Steuerreform wurden weitere Anreize gesetzt, um das Wirkungsziel zu fördern und damit zu einer Verringerung des gender pay gaps und der Teilzeitquote zu führen. Insbesondere standen auch Erwerbsanreize für eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit im Fokus. Die Steuerreform wird ab dem Jahr 2016 wirksam. Da weitere externe Einflussfaktoren auf das Wirkungsziel bestehen (z.B. Arbeitsmarkt, Kinderbetreuungseinrichtungen, soziale Sicherungssysteme) wird zumindest für 2015 die Entwicklung des Indikators gender pay gap etwas langsamer als geplant vonstattengehen.