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MASSNAHME

Bildungspflicht bis 18

2018
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Konzept- und Gesetzesentwurf zur Bildungspflicht bis 18

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Analyse der Schülerinnen/Schülerströme und Personen, die potenziell von der Bildungspflicht bis 18 betroffen sind, liegt vor. Identifikation potenzieller Bedarfslagen ist erfolgt. Ein Umsetzungskonzept liegt vor. Der legistische Handlungsbedarf ist in groben Zügen identifiziert.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Schätzung der Größe der Zielgruppe liegt vor.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Analyse der Schülerinnen/Schülerströme und Personen, die potenziell von der Bildungspflicht bis 18 betroffen sind, liegt vor. Identifikation potenzieller Bedarfslagen ist erfolgt. Ein politisch abgestimmtes Konzept liegt vor. Der legistische Handlungsbedarf ist identifiziert.

Erläuterung der Entwicklung

Im Finanzjahr 2018 wurden erste Schätzungen der von einer Bildungspflicht bis 18 betroffenen Zielgruppe durch vertiefende Analysen präzisiert. Insbesondere wurden Schülerinnen- und Schülerströme analysiert, um Maßnahmen, die bereits jetzt nach Ende der allgemeinen Schulpflicht einer Festigung und Sicherung von Basiskompetenzen dienen, zu identifizieren. Darüber hinaus wurde die Zielgruppe auch hinsichtlich besonderer Bedarfslagen beispielsweise aufgrund eines sonderpädagogischen Förderbedarfs untersucht, um die Basis für die Entwicklung zielgruppengerechter Angebote zur Erfüllung der Bildungspflicht zu schaffen. Anhand der vorliegenden Analyseergebnisse wurden ein Umsetzungskonzept sowie eine Projektplanung erstellt. Im Zug der ressortinternen Abstimmung des Umsetzungskonzepts und der Projektplanung wurde zusätzlicher Bedarf in Hinblick auf Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut geortet. Diese Ergänzungen werden im Finanzjahr 2019 eingearbeitet, In weiterer Folge ist geplant, das Umsetzungskonzept breit abzustimmen. Auf Basis des ersten Umsetzungskonzepts konnte im Finanzjahr 2018 jedoch der mit dem Vorhaben verbundene legistische Handlungsbedarf in groben Zügen identifiziert werden. Eine genauere Definition des legistischen Handlungsbedarfs inkl. der Erstellung eines Rohentwurfs eines Bildungspflichtgesetzes ist für das Finanzjahr 2019 geplant. Somit kann trotz der noch notwendigen Ergänzungen im Umsetzungskonzept von einer überwiegenden Zielerreichung ausgegangen werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend