MASSNAHME
Bildungspflicht bis 18
Bildungspflicht bis 18
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Konzept- und Gesetzesentwurf zur Bildungspflicht bis 18
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Das Konzept für die Bildungspflicht wurde aufgrund des neuen Arbeitsprogramms der Bundesregierung überarbeitet und mit anderen Teilprojekten des Pädagogik Paketes abgestimmt. Der legistische Änderungsbedarf wurde identifiziert.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Schätzung der Größe der Zielgruppe liegt vor.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Gesetzesvorlage zur Bildungspflicht bis 18 ist im Nationalrat eingebracht.
Erläuterung der Entwicklung
Aufgrund der Regierungsneubildung und dem damit verbundenen neuen Arbeitsprogramm war eine Neukonzeptionierung erforderlich. Darüber hinaus konnten aufgrund der COVID-19 Pandemie die Arbeiten am Projekt erneut nicht prioritär verfolgt werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise