Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Die Telearbeit wird nun auch bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizverwaltung angewendet.

2022
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl von Telearbeitsplätzen unter angestrebter Berücksichtigung der gleichmäßigen Aufteilung zwischen Frauen und Männern.

Details zur Kennzahl

2022

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

70

Anzahl

Zielzustand

4

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurde im Bereich der Justizverwaltung Homeoffice verstärkt eingesetzt. Mit Ende 2021 wurde in einem Pilotverfahren Homeoffice in größerem Umfang eingeleitet.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2020

Ausgangspunkt der Planung

3


Quelle

Statistik Verwaltungsgerichtshof.

Berechnungsmethode

Anzahl der Telearbeitsplätze mit Jahresende sowie prozentuelle Aufteilung zwischen Frauen und Männern.