MASSNAHME
Dotierung des Pflegefonds.
Massnahme nicht erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Novelle zum Pflegefondsgesetz
Details zum Meilenstein
Istzustand (2015)
Novelle zum Pflegefondsgesetz ist derzeit Thema der Gespräche zum Finanzausgleich 2017 bis 2021
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2011
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2015
Zielzustand (Beschreibung)
Evaluierung der Novelle zum Pflegefondsgesetz: bis zum 31.12.
Erläuterung der Entwicklung
Novelle zum Pflegefondsgesetz ist derzeit Thema der Gespräche zum Finanzausgleich 2017 bis 2021. Die Verhandlungen zum Finanzausgleich 2017 bis 2021 sind noch nicht abgeschlossen, die Ergebnisse müssen daher für die Novelle des Pflegefondsgesetzes noch abgewartet werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht