MASSNAHME
Dotierung des Pflegefonds
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Evaluierung der Novelle zum Pflegefondsgesetz
Details zum Meilenstein
Istzustand (2016)
Mit der Novelle zum Pflegefondsgesetz (BGBl. I Nr. 173/2013) erfolgte eine Dotierung des Pflegefonds für das Jahr 2015 mit 300 Mio.€ und für das Jahr 2016 mit 350 Mio.€.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2011
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Dotierung des Pflegefonds im Jahr 2014: 235.000.000,-
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2016
Zielzustand (Beschreibung)
Evaluierung der Novelle zum Pflegefondsgesetz: 350.000.000,- (Anmerkung: Mit der Novelle zum Pflegefondsgesetz (BGBl. I Nr. 173/2013) erfolgte eine Dotierung des Pflegefonds für das Jahr 2015 mit 300 Mio.€ und für das Jahr 2016 mit 350 Mio.€
Erläuterung der Entwicklung
Mit der Novelle zum Pflegefondsgesetz (BGBl. I Nr. 173/2013) erfolgte eine Dotierung des Pflegefonds für das Jahr 2015 mit 300 Mio.€ und für das Jahr 2016 mit 350 Mio.€.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze