MASSNAHME
Durchführung von Gebarungsüberprüfungen mit dem Fokus auf die Wirksamkeit öffentlicher Leistungen
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Durchführung von Gebarungsüberprüfungen mit dem Fokus auf die Wirksamkeit öffentlicher Leistungen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
34Anzahl
Zielzustand
15Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Der Rechnungshof legte in den Vorjahren einen Schwerpunkt auf Prüfungen mit dem Fokus auf die Wirksamkeit öffentlicher Leistungen. So gelang es dem Rechnungshof, den angestrebten Zielwert deutlich zu überschreiten und damit wesentlich zur Transparenz im Bereich der Wirksamkeit öffentlicher Leistungen beizutragen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2016
Ausgangspunkt der Planung
0
Quelle
Rechnungshof
Berechnungsmethode
Anzahl der Gebarungsüberprüfungen