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MASSNAHME

Effektive und zielgruppenorientierte Maßnahmen der Gewaltprävention werden mit Fokus „Kinder und Jugendliche“ umgesetzt

2018
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Kinderpolizei (www.kinderpolizei.at) – Anzahl (neuer) Kinderpolizistinnen und - polizisten pro Kalenderjahr

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

35.265

Anzahl

Zielzustand

30.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Anzahl an ausgebildeten neue Kinderpolizistinnen und –polizisten liegt auf einem kontinuierlich hohen Niveau.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2014

Ausgangspunkt der Planung

30.026


Quelle

Interne Aufzeichnungen Landespolizeidirektionen

Berechnungsmethode

Summe neuer Kinderpolizistinnen und -polizisten pro Kalenderjahr

Kennzahl: Anteil jugendlicher Tatverdächtiger (14 bis unter 18 Jahre) an allen ermittelten Tatverdächtigen bei Gewaltdelikten

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

9,3

%

Zielzustand

8

%

Erläuterung der Entwicklung

Der Anteil jugendlicher Tatverdächtiger liegt auf einem kontinuierlich niedrigen Niveau von 8 bis 9%.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2014

Ausgangspunkt der Planung

9


Quelle

Kriminalstatistik

Berechnungsmethode

Anteil jugendlicher Tatverdächtiger (14 bis unter 18 Jahre) an allen ermittelten Tatverdächtigen bei Gewaltdelikten