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MASSNAHME

Einbringen und Förderung von Initiativen zur Stärkung Menschen/Frauen/ Kinderechten auf bi- und multilateraler Ebene.

2020
Massnahme zur Gänze erreicht

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insb. der Rechte von Frauen und Kindern, die Ö. eingebracht/mitbearbeitet hat (ges.)

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

45

Anzahl

Zielzustand

47

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Auch das zweite Jahr der österreichischen Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen bot zahlreiche Gelegenheiten, österreichische Schwerpunkte und Prioritäten aktiv voranzutreiben, sei es durch die Ausarbeitung oder Einbringung bzw. Miteinbringung von Resolutionsinitiativen, die Ausarbeitung von Gemeinsamen Stellungnahmen (Joint Statements zu neuen Themenbereichen bzw. Ländersituation), die Übernahme von Verhandlungsführungen für die EU oder die Organisation von Diskussionsveranstaltungen (Side Events). Auch im Rahmen der VN-Generalversammlung hat Österreich wie in der Vergangenheit sein Engagement auf diese Art weitergeführt. Hinzu kamen noch zusätzliche Aktivitäten und freiwillige Selbstverpflichtungen im Rahmen internationaler und multilateraler Initiativen. Beim Schwerpunkt Medienfreiheit und Schutz von Journalistinnen und Journalisten konnte Österreich ebenfalls durch eine Selbstverpflichtungszusage (Global Pledge on Media Freedom) sein diesbezügliches Engagement international unterstreichen und seine Bereitschaft für zusätzliche Initiativen erklären.
Im Bereich des humanitären Völkerrechtes setzte sich Österreich weiter für eine Stärkung der EU Aktivitäten in diesem Bereich ein und unterstützte aktiv die EU Positionen zum Kampf gegen die Straflosigkeit in der Arbeit des Menschenrechtsrats der VN und der VN Generalversammlung. Österreich unterstützte weiters zahlreiche VN-Resolutionen zur Stärkung von Kinderrechten (u.a. Mandatsverlängerung der Sonderberichterstatterin zu Kinderhandel und sexueller Ausbeutung von Kindern, zum Schutz von Kindern vor Mobbing) und von Frauenrechten (u.a. Resolution zur Verhinderung und Beendigung der Gewalt an Frauen und Mädchen, sowie zur Rolle von Frauen und Mädchen in der Bewältigung der COVID-19 Pandemie) und übernahm für die EU die Verhandlungsführung für das Mehrjährige Arbeitsprogramm der Frauenstatuskommission (2021- 2024).
Im Bereich der Frauenrechte sind weiters folgende Punkte hervorzuheben:
– Österreich organisierte gemeinsam mit dem UN Women’s, Peace and Humanitarian Fund (WPHF) und der NGO „Global Network on Women’s Peacebuilders“ am 19. und 20. Februar eine Konferenz für Vertreterinnen und Vertreter von Frauenorganisationen unter dem Titel: „Global Women’s Forum for Peace & Humanitarian Action: Women Peacebuilders & First Responders Define Key Priorities in 2020 and Beyond“. Die Konferenz war ein Beitrag Österreichs zum 20. Jubiläum von Resolution 1325 und war aufgrund der Teilnahme von 70 Vertreterinnen von Frauenorganisationen aus 17 Ländern ein erfolgreiches überregionales Forum für die Zivilgesellschaft und Friedensaktivistinnen („women peacebuilders“). Im Rahmen des Forums konnte eine Erklärung der Zivilgesellschaft, die sogenannte „Vienna Declaration“ angenommen werden. Darin finden sich etliche Empfehlungen an die VN und deren Mitgliedsstaaten, wie die WPS-Agenda besser und rascher umgesetzt werden kann.
– Die Im April 2019 von Österreich abgegebenen Pledges zur fortgesetzten Umsetzung von VN-SR Resolution 1325 zum Thema „Frauen, Frieden und Sicherheit“ wurden bis auf weniger – coronabedingte Ausnahmen – im Jahr 2020 vollständig umgesetzt.
– Österreich beteiligte sich weiters an zahlreichen Initiativen zur verstärkten Ratifikation und Umsetzung des Übereinkommens zur Verhütung Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und beteiligte sich an Gruppen von gleichgesinnten Staaten zur Stärkung der Frauenrechte.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

46


Quelle

Statistik des BMEIA, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der VN-SR-Re

Berechnungsmethode

Ermittlung der Gesamtzahl

Kennzahl: Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insb. der Rechte von Frauen und Kindern, die Ö. eingebracht/mitbearbeitet hat (Frau)

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

16

Anzahl

Zielzustand

10

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Insbesondere erfolgte die überplanmäßige Erreichung des Ziels durch zusätzliche Initiativen im Rahmen der Mitgliedschaft im VN Menschenrechtsrat, wie Side Events zu Themen wie Menschenhandel, oder Unterstützung zur Verlängerung der Mandate der Arbeitsgruppe gegen Diskriminierung von Frauen und der Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen, die mit Konsens angenommen werden konnten. Weitere AT Initiativen in New York und Brüssel konnten erfolgreich fortgesetzt werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

9


Quelle

Statistik des BMEIA, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der VN-SR-Re

Berechnungsmethode

Ermittlung der Gesamtzahl

Kennzahl: Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insb. der Rechte von Frauen und Kindern, die Ö. eingebracht/mitbearbeitet hat (Kind)

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

9

Anzahl

Zielzustand

6

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die überplanmäßige Erreichung des Ziels wird durch zusätzliche Initiativen und die nationale Selbstverpflichtung (Pledge) im Rahmen von internationalen Initiativen zum Thema Gewaltfreiheit, sowie durch die Fortsetzung bestehender Initiativen erreicht.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

6


Quelle

Statistik des BMEIA, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der VN-SR-Re

Berechnungsmethode

Ermittlung der Gesamtzahl