Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Ressort - Untergliederung 12

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

UG 12 - Äußeres

2020

Leitbild der Untergliederung

Wir vertreten die österreichischen Interessen in Europa und in der Welt, fördern Österreich als Amtssitz und Ort des internationalen Dialogs und vermitteln ein zeitgemäßes Österreichbild im Ausland. Wir unterstützen ÖsterreicherInnen, die im Ausland in Notsituationen geraten, leisten unseren Beitrag zur Bekämpfung von Armut und zur Festigung von Frieden und Sicherheit in der Welt.

Wirkungsziele 2020

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Anzahl der Zugriffe (page views) betreffend die für AuslandsösterreicherInnen (AÖ) sowie österreichische Reisende relevanten Webinhalte

Anzahl der von der Bürgerservice-Hotline betreuten Anfragen

Anzahl der unter inhaltlicher Federführung des BMEIA vorbereiteten Staatsbesuche und Arbeitstreffen oberster Staatsorgane

Anzahl der Initiativen zur Umsetzung des Wirkungszieles im Rahmen von europäischen und internationalen Foren, wie z. B. EU-Ministerräte sowie sonstige multilaterale Treffen auf MinisterInnenebene im Zuständigkeitsbereich des BMEIA

Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern, die Österreich eingebracht oder an denen Österreich aktiv mitgearbeitet hat

Mehr laden (12)

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad
Mehr laden (2)

Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Wie funktioniert das System?

Ergebnis wurde überplanmäßig erreicht

Ergebnis wurde erreicht

Ergebnis wurde überwiegend erreicht

Ergebnis wurde teilweise erreicht

Ergebnis wurde nicht erreicht

Ergebnis nicht verfügbar

Ergebnis wurde noch nicht ermittelt


Zum Glossar