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Vorhaben

Abkommen verstärkte Partnerschaft EU Kasachstan

2020
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die vorliegende WFA ist inhaltlich identisch mit der WFA zum Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits (Unterzeichnung).

Die Beziehungen zwischen der EU und Kasachstan stützen sich dzt. auf das im Juli 1999 in Kraft getretene Partnerschafts- und Kooperationsabkommen. Seit April 2011 haben die EU und Kasachstan über ein verstärktes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen verhandelt. Die Verhandlungen wurden im Herbst 2014 abgeschlossen, das neue Abkommen im Jänner 2015 paraphiert. Die Unterzeichnung durch EU und Kasachstan fand am 21. Dezember 2015 statt (Vorunterzeichnung durch EU-Mitgliedstaaten am 16.11.2015). Nächster Schritt ist die Ratifizierung des Abkommens.

Das Abkommen soll zu einer Vertiefung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU (den MS) und Kasachstan führen. Das Abkommen entspricht sowohl den grundsätzlichen Interessen der EU als auch denen der Republik Österreich. Kasachstan ist Österreichs wichtigster Markt und Wirtschaftspartner in Zentralasien. Österreichische Firmen unterhalten rund 50 Repräsentanzen und Niederlassungen in Kasachstan. Knapp ein Viertel der gesamten österreichischen Erdölimporte kommt aus Kasachstan, womit Kasachstan für Österreich der größte Erdöllieferant ist.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Abkommen dient der Vertiefung der Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und Kasachstan. Es soll die Rahmenbedingungen insb. für die Wirtschaftskooperation weiter verbessern und mittel- bis längerfristig zu einer Annäherung von Kasachstan an europäische Standards beitragen.

Das Abkommen ist auch als ein Element der EU-Zentralasienstrategie zu verstehen, die im Juni 2019 in revidierter Form von den EU-Außenministern verabschiedet wurde. Die neue EU-Zentralasienstrategie zielt auf ein verstärktes Engagement der EU in Zentralasien ab, was u.a. auch durch neue Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit den Ländern Zentralasiens erreicht werden soll (wie eben auch mit Kasachstan).

Für die Umsetzung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PKA) EU-Kasachstan ist auch der EU Green Deal ein allgemeiner Referenzrahmen, weil die EU Kasachstan bei der Erreichung der Klimaziele, aber insbesondere auch bei der schrittweisen Umstellung in Richtung „green economy“ u.a. im Rahmen der PKA unterstützen möchte.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Intensivierung der Wirtschaftskooperation

Beschreibung des Ziels

Gemeint sind damit Fortschritte in den vom Abkommen erfassten Bereichen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Handelsvolumen zwischen der EU und Kasachstan [Mrd. €]

Istwert

27

Mrd. €

Zielzustand

31

Mrd. €

Datenquelle: Europäische Kommission

EU-Exporte nach Kasachstan [Mrd. €]

Istwert

7,1

Mrd. €

Zielzustand

6,7

Mrd. €

Datenquelle: Europäische Kommission

Direktinvestitionen aus der EU in Kasachstan [Mrd. €]

Istwert

n.v.

Mrd. €

Zielzustand

10,7

Mrd. €

Datenquelle: Europäische Kommission


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Verbessertes Umfeld für die Wirtschaftszusammenarbeit

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das Abkommen sieht Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Handels- und Investitionsbeziehungen vor, ebenso ein verbessertes regulatorisches Umfeld in den Bereichen Handel mit Dienstleistungen, Niederlassung von Unternehmen, Energiekooperation, öffentliches Beschaffungswesen, Geistiges Eigentum etc.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2020
2017
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Wie in der WFA angegeben keine finanziellen Auswirkungen

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Auch für europäische (österreichische) Wirtschaftstreibende haben sich durch das Abkommen die Rahmenbedingungen verbessert.

Die österr. Exporte nach Kasachstan legten 2019 um 8% auf 148 Mio. Euro zu. Die wichtigsten Warengruppen im österr. Export sind: Pharmazeutika, Maschinen und Apparate, Mess- und Prüfinstrumente, Papier und Pappe, Metallwaren etc.

Gesamtbeurteilung

Das 2015 unterzeichnete Abkommen zwischen der EU und Kasachstan wurde seit 1. Mai 2016 in wesentlichen Teilen vorläufig angewandt und ist am 1. März 2020 in seiner Gesamtheit in Kraft getreten.

Für eine umfassendere Evaluierung der Auswirkungen des Abkommens ist es daher noch verfrüht. Aus diesem Grund ist die Wirkung des Gesamtvorhabens zum derzeitigen Zeitpunkt vorläufig auch nur mit teilweise eingetreten zu beurteilen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass sich die (ökonomischen) Folgen der Covid-Krise auch nachteilig bzw. verzerrend auf die Wirkungseffekte des Gesamtvorhabens ausgewirkt haben.

Insgesamt bietet das Abkommen aus gegenwärtiger Sicht (Jänner 2021) für die EU (und auch für Österreich) eine gute Plattform zur Vertiefung der Kooperation mit Kasachstan in einer Vielzahl von Bereichen. Ohne Zweifel hat das Abkommen zu vermehrten Kontakten auf verschiedenen Ebenen beigetragen und den Dialog zwischen der EU und Kasachstan gefördert und ausgeweitet.

Ein Beispiel dafür ist die 2019 erfolgte (informelle) Einrichtung eines regelmäßigen Business-Dialogs zwischen der kasachischen Regierung (auf Ebene Premierminister) und Vertretern von in Kasachstan tätigen europäischen Unternehmen, der in Nur-Sultan stattfindet und an dem auch die Botschafter der EU-Mitgliedsstaaten in Nur-Sultan teilnehmen.

Die EU ist nach wie vor der mit Abstand wichtigste Handels- und Investitionspartner Kasachstans. In Kasachstan sind rund 4000 Unternehmen mit europäischer Beteiligung und ca. 2000 Joint Ventures mit europäischen Unternehmen registriert. Für 2019/2020 liegen (mit Stand Jänner 2021) keine genauen Zahlen für die jährlichen EU Investitionen vor. Der Gesamtbestand von EU Investitionen wird von der Europäischen Kommission mit Ende 2020 mit rund 63 Mrd. Euro angegeben. 2020 hat die Covid-Pandemie den Wirtschaftsaustausch zwischen der EU und Kasachstan in Summe gebremst. Nach der Krise ist ein steigender Wirtschaftsaustausch zu erwarten.

Während die EU-Exporte (zumindest bis 2019, danach wegen Covid Rückgänge) eine steigende Tendenz aufweisen, hängt die Entwicklung der kasachischen Exporte in die EU stark vom Ölpreis ab, der seit 2015 immer wieder starken Schwankungen unterliegt und die Handelsstatistiken z.T. wesentlich beeinflusst.

Es ist anzunehmen, dass sich die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsaustausch zwischen der EU (Österreich) und Kasachstan nach dem Ende der Covid-Krise wieder verbessern werden, was sich naturgemäß auch positiv auf die Wirkungseffekte des Gesamtvorhabens (Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) auswirken wird.

Die österreichischen Exporte nach Kasachstan sind 2019 um 8% auf 148 Mio. Euro angestiegen (für 2020 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor). Rund 50 österreichische Unternehmen sind mit Repräsentanzen in Kasachstan vertreten, die Anzahl der österreichischen Firmen mit Geschäftsbeziehungen zu Kasachstan liegt bei rund 250.

Die 2019 verabschiedete neue EU-Zentralasienstrategie bekräftigt das Interesse der EU, die Beziehungen mit Zentralasien (und Kasachstan als wichtigstem Wirtschaftspartner der EU in der Region) weiter auszubauen. Dabei geht es nicht zuletzt darum, über Instrumente wie das vorliegende Abkommen mit Kasachstan die ökonomische und soziale Resilienz der zentralasiatischen Partnerländer zu stärken und in den Bereichen, wo dies möglich und im gegenseitigen Interesse ist, eine Annäherung an europäische Standards herbeizuführen.


Verbesserungspotentiale

In vielen im Abkommen vorgesehenen Kooperationsbereichen wird es in den kommenden Jahren darum gehen, entsprechend der gegenseitigen Interessenlage konkrete Programme und Projekte zu identifizieren, die der Umsetzung des Abkommens dienen. Großes Potenzial bieten etwa die Bereiche Umwelt, Energie und Digitalisierung.

Positive Entwicklungen bei den Kennzahlen 1 und 2 (Handelsvolumen EU-Kasachstan bzw. EU Exporte nach Kasachstan) werden insbesondere davon abhängen, wie schnelle die globale Covid-Pandemie überwunden werden kann und die negativen Folgen auf den Wirtschaftsaustausch revidiert werden können. Die durch das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Kasachstan geschaffenen Kooperations- und Dialoginstrumente sind jedenfalls eine gute Grundlage, um nach der Pandemie für entsprechende Impulse zu sorgen.
Das gilt auch für die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Kasachstan und Österreich, wo für den Herbst 2021 eine Tagung der Gemischten bilateralen Wirtschaftskommission samt österreichischer Wirtschaftsmission nach Kasachstan geplant sind.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen