MASSNAHME
Einbringen und Förderung von Initiativen zur Stärkung Menschen/Frauen/ Kinderechten auf bi- und multilateraler Ebene.
Einbringen/Förderung des Zustandekommens von Initiativen (z.B. Resolutionen, Erklärungen, Schlussfolgerungen, Leitlinien, Richtlinien, Verordnungen) zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern auf bilateraler Ebene sowie im Rahmen der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen (Vereinte Nationen, OSZE, Europarat etc.) und der EU.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insb. der Rechte von Frauen und Kindern, die Ö. eingebracht/mitbearbeitet hat (ges.)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
49Anzahl
Zielzustand
47Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Österreich engagiert sich beim Schutz von Menschenrechten, Fünf Initiativen betrafen 2022 die Stärkung der Rechte von Kindern und 14 die von Frauen.
Das Jahr 2022 bot im VN-Menschenrechtsrat eine Reihe von Gelegenheiten, österreichische Schwerpunkte und Prioritäten aktiv voranzutreiben, durch die Ausarbeitung oder Einbringung bzw. Miteinbringung von Resolutionsinitiativen, die Ausarbeitung von Gemeinsamen Stellungnahmen (Joint Statements) zu neuen Themenbereichen und Ländersituationen. Die österreichischen Aktivitäten betrafen auch die Übernahme von Verhandlungsführungen für die EU und die Organisation von Diskussionsveranstaltungen (Side Events). Im internationalen Rahmen verfolgt und unterstützt das BMEIA Initiativen zur Stärkung der Glaubens- und Gewissensfreiheit, der Menschenrechte besonders schutzwürdiger Personen, der Herrschaft des Rechts in den internationalen Beziehungen und der Rechtsstaatlichkeit sowie Initiativen zum Kampf gegen die Straflosigkeit und zur Umsetzung und Verbreitung des Humanitären Völkerrechts. Österreich tritt außerdem konsequent für die Abschaffung der Todesstrafe ein.
Im Bereich Medienfreiheit und Schutz von Journalistinnen und Journalisten konnte Österreich durch mehrere Initiativen sein Engagement aktiv fortsetzen, durch die Ausrichtung einer hochrangigen, internationalen Multistakeholder-Konferenz zur Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten am 3. und 4. November 2022 in Wien anlässlich des zehnten Jahrestags des VN-Aktionsplans zur Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten. Im Bereich des Humanitären Völkerrechtes setzte sich Österreich weiter für eine Stärkung der EU-Aktivitäten ein und unterstützte aktiv die EU-Position zum Kampf gegen die Straflosigkeit in der Arbeit des VN-Menschenrechtsrates und der VN-Generalversammlung. Österreich unterstützt des Weiteren VN-Resolutionen zur Stärkung von Minderheitenrechten, Kinderrechten und Frauenrechten (u. a. eine Resolution zur Verhinderung und Beendigung der Gewalt an Frauen und Mädchen). 2022 wurde die Intensivierung der Arbeiten (Resolutionsinitiativen, Side Events) zu Menschenrechten im digitalen Raum fortgesetzt und thematisch auf den militärischen Bereich und die Cyberkriminalität ausgeweitet.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
45
Quelle
Statistik des BMEIA, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der VNSR-Resolution 1325
Berechnungsmethode
Ermittlung der Gesamtzahl
Kennzahl: Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insb. der Rechte von Frauen und Kindern, die Ö. eingebracht/mitbearbeitet hat (Frau)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
14Anzahl
Zielzustand
10Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Auch 2022 brachte sich Österreich stark bei Initiativen zu den Rechten von Frauen im internationalen Rahmen ein. Insbesondere im Rahmen der 66.Sitzung der VN-Frauenstatuskommission hat sich Österreich besonders für Geschlechtergleichstellung im Kontext von Klimawandel einsetzt und dazu mehrere hochrangige Side Events veranstaltet. Weiters wurden im Rahmen von Süd-Nord Botschaftsprojekten Projekte zur Unterstützung von Frauen und Mädchen u.a. in der Ukraine gefördert.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
10
Quelle
Statistik des BMEIA, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der VNSR-Resolution 1325
Berechnungsmethode
Ermittlung der Gesamtzahl
Kennzahl: Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insb. der Rechte von Frauen und Kindern, die Ö. eingebracht/mitbearbeitet hat (Kind)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
5Anzahl
Zielzustand
6Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Österreich engagiert sich für die Stärkung von Rechten von Kindern. Der Zielzustand für 2022 an eingebrachten bzw. mitgearbeiteten Initiativen konnte überwiegend erreicht werden. Im Mittelpunkt des österreichischen Engagements standen in diesem Jahr Initiativen gegen Zwangsverheiratung und Female Genital Mutilation (FGM) sowie zum Schutz von Kinder in bewaffneten Konflikten und gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern. Entsprechende Resolutionen wurden im Rahmen des VN-Menschenrechtsrats sowie in der VN-Generalversammlung von Österreich unterstützt.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
6
Quelle
Statistik des BMEIA, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der VNSR-Resolution 1325
Berechnungsmethode
Ermittlung der Gesamtzahl