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MASSNAHME

Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs am Verwaltungsgerichtshof

2014
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Steigerung des Anteils der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen: Zielzustand 2014: 10%

Details zur Kennzahl

2014

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

5

%

Zielzustand

10

%

Erläuterung der Entwicklung

Der „Elektronische Rechtsverkehr – ERV“ wurde mit Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes über die elektronische Einbringung von Schriftsätzen und Übermittlung von Ausfertigungen von Erledigungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH-elektronischer-Verkehr-Verordnung – VwGH-EVV), BGBl. II Nr. 360/2014 am 1. Jänner 2015 in Kraft gesetzt. Nach einer diesbezüglichen Erprobung im letzten Quartal 2014 wird sich dieses Wirkungsziel erst in den nächsten Jahren nachhaltig manifestieren.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

0


Quelle

Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes 2014

Berechnungsmethode

Anteil der elektronisch Eingaben und Zustellungen gemessen am Gesamtwert mit Jahresende