MASSNAHME
Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs am Verwaltungsgerichtshof
Bereitstellung eines Mediums, mit dem Eingaben an den Verwaltungsgerichtshof in rechtskonformer elektronischer Form möglich sind. Veröffentlichung von Entscheidungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Steigerung des Anteils der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
30%
Zielzustand
20%
Erläuterung der Entwicklung
Der „Elektronische Rechtsverkehr – ERV“ wurde mit Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes über die elektronische Einbringung von Schriftsätzen und Übermittlung von Ausfertigungen von Erledigungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH-elektronische-Verkehr-Verordnung-VwGH-EVV), BGBl. II Nr. 360/2014 am 1. Jänner 2015 (zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 421/2016) in Kraft gesetzt. Dieses Wirkungsziel wird sich erst in den kommenden Jahren nachhaltig manifestieren.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
0
Quelle
Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes 2014
Berechnungsmethode
Anteil der elektronisch Eingaben und Zustellungen gemessen am Gesamtwert mit Jahresende
Kennzahl: Judikaturdokumentation
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
95%
Zielzustand
75%
Erläuterung der Entwicklung
Die Frist zur Aufnahme ins Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) orientiert sich am Abfertigungsdatum. Nicht erfasst ist die nicht verpflichtende Bildung von Rechtssätzen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2014
Ausgangspunkt der Planung
78
Quelle
Statistik Verwaltungsgerichtshof
Berechnungsmethode
Anteil der Erkenntnisse, welche binnen eines Monats im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht werden gemessen am Gesamtwert