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MASSNAHME

Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs am Verwaltungsgerichtshof

2016
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Steigerung des Anteils der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen

Details zur Kennzahl

2016

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

30

%

Zielzustand

20

%

Erläuterung der Entwicklung

Der „Elektronische Rechtsverkehr – ERV“ wurde mit Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes über die elektronische Einbringung von Schriftsätzen und Übermittlung von Ausfertigungen von Erledigungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH-elektronische-Verkehr-Verordnung-VwGH-EVV), BGBl. II Nr. 360/2014 am 1. Jänner 2015 (zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 421/2016) in Kraft gesetzt. Dieses Wirkungsziel wird sich erst in den kommenden Jahren nachhaltig manifestieren.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

0


Quelle

Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes 2014

Berechnungsmethode

Anteil der elektronisch Eingaben und Zustellungen gemessen am Gesamtwert mit Jahresende

Kennzahl: Judikaturdokumentation

Details zur Kennzahl

2016

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

95

%

Zielzustand

75

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Frist zur Aufnahme ins Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) orientiert sich am Abfertigungsdatum. Nicht erfasst ist die nicht verpflichtende Bildung von Rechtssätzen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2014

Ausgangspunkt der Planung

78


Quelle

Statistik Verwaltungsgerichtshof

Berechnungsmethode

Anteil der Erkenntnisse, welche binnen eines Monats im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht werden gemessen am Gesamtwert