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MASSNAHME

Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Bundesdienst

2020
Massnahme nicht erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Vorlage eines Maßnahmenpakets zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung (über 70 %)

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Es liegt kein Maßnahmenpaket zur Umsetzung bereit.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.10.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Der Bund wird voraussichtlich seine Einstellungsverpflichtung gemäß Behinderteneinstellungsgesetz aufgrund der demografischen Entwicklung ab dem Jahr 2021 nicht mehr im Ausmaß wie bisher erfüllen können. Daher ist Handlungsbedarf gegeben.

Zielzustand (Datum)

1. Oktober 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Das erarbeitete Maßnahmenpaket liegt zur Umsetzung bereit.

Erläuterung der Entwicklung

Die Umsetzung musste aufgrund der Covid-19-Pandemie aufgeschoben werden. Der Start der Erarbeitung eines umfassenden „Inklusionspaketes“ erfolgte somit zeitverzögert im 1. Quartal 2021.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

nicht erreicht