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WIRKUNGSZIEL

Koordination des Personal- und Organisationsmanagements im Bundesdienst

2020
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Wirkungsziel 1 wurde in überwiegendem Ausmaß erreicht. Die Arbeiten der Dienstrechtsektion im BMKÖS waren im Jahr 2020 stark durch die Covid-19-Pandemie beeinflusst. So galt es bereits in der frühen Phase des Jahres, durch diverse Maßnahmen Planungssicherheit für die mehr als 130.000 Bundesmitarbeiterinnen und Bundesmitarbeiter herzustellen. Seitens der Sektion III wurden legistische Beiträge zur Covid-19-Gesetzgebung und zu einschlägigen Ministerratsvorträgen zur Verfügung gestellt.
Im Bereich der Wirkungskennzahlen lässt sich feststellen, dass der Trend des steigenden Pensionsantrittsalters der Beamtinnen und Beamten im Bundesdienst (17.1.1) überplanmäßig fortgesetzt werden konnte. Aktuell liegt das Pensionsantrittsalter bei 62,9 Jahren. Im Vergleich zum Vorjahr beträgt der Anstieg 0,5 Jahre, im „Fünf-Jahres-Vergleich“ 1,2 Jahre. Der hohe Anstieg im Jahr 2020 ist einerseits auf den höheren Anteil jener Beamtinnen und Beamten, die ihre Pension mit dem gesetzlichen Pensionsalter antreten, andererseits auf den Rückgang der Dienstunfähigkeitspensionierungen zurückzuführen. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie dürfte zu Verzögerungen geführt haben, sodass in den Folgejahren Nachholeffekte auftreten könnten. Im Vergleich zum Bundesdienst beträgt das Pensionsantrittsalter im ASVG-Bereich 60,2 Jahre (2019; Quelle: Dachverband der Sozialversicherungsträger).
Die vorherrschende Covid-19-Pandemie hatte aber auch Einfluss auf die anderen Kennzahlen und Maßnahmen. So mussten im Bereich des Cross Mentorings (17.1.2) oder den Seminaren der Verwaltungsakademie (17.1.4) umfangreiche Umstellungen auf digitale Formate durchgeführt werden, welche die Akzeptanz und die Teilnahmen an Veranstaltungen und Vorträgen durchaus beeinflusst haben und die Entwicklungen verzerren. Beim Cross-Mentoring Programm konnte der ambitionierte Zielzustand von 75 %iger höchster Zufriedenheit mit 69 % nur teilweise erreicht werden. Hingegen wurden der Nutzen der Seminare an der VAB von den Teilnehmenden durchschnittlich mit der Note 1,33 bewertet und der Zielzustand von 1,5 konnte überplanmäßig erreicht werden. Ebenfalls positiv ist zu vermerken, dass im Jahr 2020 die Aufnahme von Menschen mit Behinderung von 70 % oder mehr im Bundesdienst weiter forciert werden konnte und die geplante Steigerung zur Gänze erreicht wurde.
Im Beobachtungszeitraum wurden zur Maßnahme 3 „Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zur verstärkten Eingliederung von Menschen mit Behinderung (über 70 %) in den Bundesdienst“ keine Aktivitäten gesetzt. Dies deshalb, da im zuständigen Verantwortungsbereich Covid-19-bedingt andere Maßnahmen prioritär zu behandeln waren. Jedoch wurde die Themenstellung in das Projekt „Inklusion – der öffentliche Dienst als Arbeitgeber für Menschen mit Behinderung“ aufgenommen und die Arbeiten im 1. Quartal 2021 gestartet.
Im Personalbereich wurde die Besoldungsreform 2020 beschlossen, die ein zeitgemäßes und modernes Personalmanagement unterstützen wird. Unbeschadet der Rahmenbedingungen kann festgehalten werden, dass die Entwicklung und Implementierung des Verhaltenskodexes zur Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst „Die VerANTWORTung liegt bei mir – EINE FRAGE DER ETHIK“ als voller Erfolg gewertet werden kann. Der Kodex wurde am 18.11.2020 im Ministerrat beschlossen und ein E-Learning-Tool steht auf der Web-Seite des öffentlichen Dienstes zur Verfügung (siehe weiterführende Hinweise).
Neben den in den Kennzahlen und Maßnahmen dargestellten Leistungen war es der Sektion III zudem möglich den Aufbau und die Implementierung der Bundesdisziplinarbehörde zu finalisieren, der Jobbörse ein neues Gesicht zu geben, in bewährter Form die anstehenden Arbeitsplatzbewertungen durchzuführen und zahlreiche Projekte für das Jahr 2021 vorzubereiten (VAB-neu, Inklusionspaket etc.).
Abschließend wird festgestellt, dass das vorliegende Wirkungsziel 1 Beiträge zu den SDG-Unterzielen 5.1 „Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden“ und 5.5 „Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen“ leistet. Ein Schritt um bestehende Ungleichgewichte zu beseitigen stellen die Bemühungen zur Kennzahl 2 „Cross Mentoring“ des Wirkungszieles dar. Durch ein bewährtes Mentorensystem sollen Frauen in ihrem Bemühen zur Erlangung von Führungsrollen bestärkt und unterstützt werden. Wie auch gesamt betrachtet die Fortentwicklung eines modernen Dienstrechtes die Zielsetzungen der SDGs ebenfalls fördert.