Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst

2020
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Beschluss des Ministerratsvortrages und bundesweite Ausrollung des neuen Verhaltenskodex inkl. E-Learning-Programm

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Der neue Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst "Die VerANTWORTung liegt bei mir – EINE FRAGE DER ETHIK“ wurde am 18.11.2020 im Ministerrat beschlossen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Verhaltenskodex des Bundes aus dem Jahr 2008 ist veraltet und wenig bekannt.

Zielzustand (Datum)

30. Juni 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Der neue Verhaltenskodex wurde im Ministerrat beschlossen und steht inkl. des diesbezüglichen E-Learning-Programms allen öffentlich Bediensteten zur Verfügung.

Erläuterung der Entwicklung

Trotz der Covid-19-Krisensituation konnte die Erarbeitung des ressort- und gebietskörperschaftsübergreifend geltenden Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst „Die VerANTWORTung liegt bei mir – EINE FRAGE DER ETHIK“ mit ergänzendem E-Learning Tool, für das eine enge Kooperation mit dem Österreichischen Städtebund eingegangen wurde, im Jahr 2020 unter erschwerten Rahmenbedingungen finalisiert werden.
Unter Federführung der Sektion Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) haben Expertinnen und Experten des Bundes, der Länder, der Städte und Gemeinden sowie der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, der younion – Die Daseinsgewerkschaft und von Transparency International Austrian Chapter an der Ausarbeitung des Verhaltenskodex mitgewirkt. Dieser Kodex unterstützt die Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte des öffentlichen Dienstes bei der Korruptionsprävention. Er erläutert ressort- und gebietskörperschaftsübergreifende Regelungen sowohl des Strafrechts, als auch des Dienstrechts, ohne jedoch selbst neue Normen zu schaffen.
Der neue Verhaltenskodex wurde am 18.11.2020 im Ministerrat beschlossen und wird seitdem gemeinsam mit dem ergänzenden E-Learning Tool allen öffentlich Bediensteten und Interessierten insbesondere über die Webseite oeffentlicherdienst.gv.at bereitgestellt. Der Verhaltenskodex sowie das ergänzende E-Learning Tool zur Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst werden zusätzlich für Bedienstete mit entsprechendem Zugang über den Bildungskatalog der Verwaltungsakademie des Bundes im Elektronischen Bildungsmanagement (E-BM) und für Bedienstete mit entsprechendem Zugang über das Serviceportal Bund zur Verfügung gestellt und können in dieser Form zur Förderung der Integrität im öffentlichen Dienst genutzt werden. Insbesondere in Zeiten, in denen die Erbringung der Dienstleistung von zu Hause aus eine besondere Rolle spielen, kann so ein zeit- und ortsunabhängiges, flexibles, selbstgesteuertes Lernen erfolgen. So kann einerseits eine fachliche Qualifizierung, aber natürlich auch eine Bewusstseinsbildung der öffentlich Bediensteten erfolgen und jede und jeder Einzelne im Sinne der Förderung der Integrität im öffentlichen Dienst ihren oder seinen ethischen Kompass ausrichten.
Über die gänzliche Zielerreichung hinaus besteht seitens der Sektion Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation des BMKÖS außerdem das Angebot, eine unentgeltliche Vereinbarung für die Möglichkeit einer darüberhinausgehenden stellenspezifischen, nicht kommerziellen Nutzung des Verhaltenskodex beziehungsweise des ergänzenden E-Learning-Tools an Dienststellen der Republik Österreich zur Förderung der Integrität der jeweiligen öffentlich Bediensteten abzuschließen. Nach Abschluss einer solchen Vereinbarung können durch die jeweilige Stelle zahlreiche Anpassungen individualisiert auf eigene Kosten vorgenommen werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze