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MASSNAHME

Einhaltung des BFRG und des jeweils geltenden BFG

2022
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Eine aktuelle finanzielle Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor.

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Eine aktuelle finanzielle Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Eine aktuelle finanzielle Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Eine aktuelle finanzielle Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor.

Erläuterung der Entwicklung

Die Auszahlungsentwicklung wurde laufend analysiert. Der Bundesfinanzrahmen wurde eingehalten.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Bei Notwendigkeit werden erforderliche Maßnahmen mit dem materiell-rechtlich zuständigen Ressort erörtert.

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Es waren keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Aufgrund der Einhaltung des Bundesvoranschlags waren keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Bei Notwendigkeit werden Maßnahmen zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens gemeinsam mit der materiell-rechtlich zuständigen Stelle erörtert.

Erläuterung der Entwicklung

Aufgrund der Einhaltung des Bundesvoranschlages waren keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze