MASSNAHME
Einhaltung des Bundesfinanzrahmens und des jeweils geltenden Bundesfinanzgesetzes
Ist zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens und des jeweils geltenden Bundesfinanzgesetzes eine Anpassung der materiell-rechtlichen Grundlagen notwendig, werden erforderliche Maßnahmen mit den materiell-rechtlich zuständigen Stellen erörtert.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Eine aktuelle finanzielle Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2020)
Eine aktuelle finanzielle Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2018
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der Budgetvollzug lag über den im BFG 2019 zur Verfügung stehenden Bundesmittel.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2020
Zielzustand (Beschreibung)
Eine aktuelle finanzielle Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor.
Erläuterung der Entwicklung
Die Auszahlungsentwicklung wurde laufend analysiert. Der Bundesfinanzrahmen wurde eingehalten.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Bei Notwendigkeit werden erforderliche Maßnahmen mit den materiell-rechtlich zuständigen Ressorts erörtert.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2020)
Es waren keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2018
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Da der Budgetvollzug über den im BFG 2019 zur Verfügung stehenden Bundesmittel lag, wurden notwendige Maßnahmen zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens gemeinsam mit den materiell-rechtlich zuständigen Ressorts erörtert.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2020
Zielzustand (Beschreibung)
Bei Notwendigkeit werden erforderliche Maßnahmen zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens mit den materiell-rechtlich zuständigen Ressorts erörtert.
Erläuterung der Entwicklung
Aufgrund der Einhaltung des Bundesvoranschlags waren keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze