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MASSNAHME

Einhaltung des Bundesfinanzrahmens und des jeweils geltenden Bundesfinanzgesetzes

Ist zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens und des jeweils geltenden Bundesfinanzgesetzes eine Anpassung der materiell-rechtlichen Grundlagen notwendig, werden erforderliche Maßnahmen mit den materiell-rechtlich zuständigen Stellen erörtert.

2020
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Eine aktuelle finanzielle Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor.

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Eine aktuelle finanzielle Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2018

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Der Budgetvollzug lag über den im BFG 2019 zur Verfügung stehenden Bundesmittel.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Eine aktuelle finanzielle Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor.

Erläuterung der Entwicklung

Die Auszahlungsentwicklung wurde laufend analysiert. Der Bundesfinanzrahmen wurde eingehalten.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Bei Notwendigkeit werden erforderliche Maßnahmen mit den materiell-rechtlich zuständigen Ressorts erörtert.

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Es waren keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2018

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Da der Budgetvollzug über den im BFG 2019 zur Verfügung stehenden Bundesmittel lag, wurden notwendige Maßnahmen zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens gemeinsam mit den materiell-rechtlich zuständigen Ressorts erörtert.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Bei Notwendigkeit werden erforderliche Maßnahmen zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens mit den materiell-rechtlich zuständigen Ressorts erörtert.

Erläuterung der Entwicklung

Aufgrund der Einhaltung des Bundesvoranschlags waren keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze