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WIRKUNGSZIEL

Nachhaltige Finanzierbarkeit des Beamtenpensionssystems

Nachhaltige Finanzierbarkeit des Beamtenpensionssystems

2020
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad
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Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Auszahlungsentwicklung der UG 23 ist im Wesentlichen von der Entwicklung der Zahl und Struktur der Leistungsempfängerinnen und -empfänger sowie der jährlichen Pensionsanpassung abhängig. Für diese Faktoren gibt es bei der Budgeterstellung noch keine valide Datengrundlage, weshalb sie geschätzt werden müssen. Für das Jahr 2020 wurde eine gestaffelte Pensionsanpassung beschlossen, welche von der Pensionshöhe abhängig ist: 3,6 % bis zu 1.111 Euro, 3,6 % auf 1,8 % linear absinkend von 1.111 Euro bis zu 2.500 Euro, 1,8 % von 2.500 Euro bis zu 5.220 Euro und 94 Euro ab 5.220 Euro. In Verbindung mit der Entwicklung der Pensionsstände kam es gegenüber dem Vorjahr zu höheren Auszahlungen.