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WIRKUNGSZIEL

Nachhaltige Finanzierbarkeit des Beamtenpensionssystems

2019
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad
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Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Auszahlungen der UG 23 sind im Wesentlichen von der Zahl und Struktur der Leistungsempfängerinnen und -empfänger sowie der jährlichen Pensionsanpassung mit dem Anpassungsfaktor abhängig. Für diese Faktoren gibt es bei der Budgeterstellung noch keine valide Datengrundlage, weshalb sie geschätzt werden müssen. Im Rahmen dieses Wirkungsziels wurde die Entwicklung der Mittelverwendungen für Beamtenpensionen und Pflegegelder laufend beobachtet. Für das Jahr 2019 wurde eine gestaffelte Pensionsanpassung beschlossen, welche von der Pensionshöhe abhängig ist: 2,6 % bis zu 1.115 Euro, 2,6 % auf 2 % linear absinkend von 1.115 Euro bis zu 1.500 Euro, ab 2,0 % von 1.500 Euro bis zu 3.402 Euro und 68 Euro ab 3.402 Euro. Die steigende Entwicklung der Pensionsantritte aufgrund der demographischen Zusammensetzung der aktiven Beamtinnen und Beamten führten sowohl zu einem stärkeren Anstieg der Auszahlungen als auch zu niedrigeren Pensionsbeiträgen.