MASSNAHME
Einigung der EU-Mitgliedsstaaten auf die Annahme des OECD-Konzepts „Pillar 2“ betreffend die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung
Einigung der EU-Mitgliedsstaaten auf die Annahme des OECD-Konzepts „Pillar 2“ betreffend die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung in Gestalt einer EU-Richtlinie
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Umsetzung der EU-Richtlinie zu „Pillar 2“
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung („Pillar 2“) wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Die Bestimmungen der Richtlinie wurden in nationales Recht umgesetzt