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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs mit einem weiter optimierten Steuersystem im intern. Kontext mit Aufkommensrelevanz.

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs durch eine einfache, transparente und leistungsgerechte Gestaltung des Steuersystems im internationalen Kontext unter Wahrung eines angemessenen Abgabenaufkommens.

2024
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die dem Wirkungsziel 1 unterlegten Kennzahlen belegen die Stärkung der Resilienz der österreichischen Wirtschaft durch eine einfache, transparente und leistungsgerechte Gestaltung des österreichischen Steuersystems in den vergangenen Jahren. Aus ökonomischer Sicht befindet sich Österreich jedoch in einer herausfordernden wirtschaftlichen Lage. Nachdem die heimische Wirtschaftsleistung 2024 um 1,2 % und damit stärker als 2023 (-1 %) schrumpfte, erleben wir derzeit die längste Rezession der Zweiten Republik, was im Jahr 2024 vor allem auf die negative Entwicklung im Bereich der Energie- und Wasserversorgung (-8,3 %), der Warenproduktion (-5,3 %), in der Bauwirtschaft (-4,4 %) sowie der Beherbergung und Gastronomie (-3,9 %) zurückzuführen ist. Positiv auf die Entwicklung des BIP haben sich die Zuwächse in den Bereichen Information und Kommunikation (+2,5 %) sowie Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+4,5 %) ausgewirkt (Quelle: Statistik Austria (2025): „https://www.statistik.at/fileadmin/pages/224/BruttoinlandsproduktNachWirtschaftsbereichen.ods“, Zugriff am 8.5.2025). Ansonsten war das Jahr 2024 wie schon in den Vorjahren geprägt von den Folgen internationaler Konflikte, die Österreich als kleine offene Volkswirtschaft besonders trafen.

Im Jahr 2024 ist die Inflation deutlich unter den Höchststand der beiden Vorjahre gefallen. Nach den höchsten Preissteigerungen seit der ersten Ölpreiskrise 1974 in den Jahren 2022 mit 8,6 % und 2023 mit 7,8 % ist die Teuerung im Jahr 2024 auf 2,9 % und damit etwa auf das Niveau des Jahres 2021 gesunken. Der Rückgang der Teuerungsrate fiel im Verlauf des Jahres in Österreich kräftiger aus als in den meisten anderen Ländern des Euroraums, nachdem sie im Vorjahr verhaltener gesunken war. Seit September 2024 liegt Österreichs Inflation wieder im Zielbereich der Europäische Zentralbank (EZB). Besonders preisdämpfend wirkten sinkende Preise für die Haushaltsenergie, während vor allem Dienstleistungen noch Preistreiber darstellten (Quelle: Statistik Austria (2025): Pressemitteilung: 13 516-010/25: „Inflation 2024 mit 2,9 % deutlich zurückgegangen“).

Aus steuerlicher Sicht ist besonders hervorzuheben, dass durch die Abschaffung der Kalten Progression, die Kaufkraft der Österreicherinnen und Österreicher nachhaltig gestärkt wurde. Bei der Progressionsabgeltung für das Jahr 2024 wurde das dritte Drittel durch eine volle Anpassung der Absetzbeträge, durch eine gestaffelte Anpassung der ersten vier Tarifgrenzen und durch weitere diskretionäre Maßnahmen ausgeglichen. Dies betrifft insbesondere die höhere steuerliche Begünstigung von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie von Überstundenzuschlägen. Der Kindermehrbetrag wurde ab dem Jahr 2024 von 550 Euro auf 700 Euro pro Kind angehoben. Da für Kinder ab 18 Jahren mit 650 Euro der Familienbonus niedriger gewesen wäre als der Kindermehrbetrag, wurde in der Folge auch der Familienbonus für diese Kinder auf 700 Euro angehoben. Außerdem wurde der Grundfreibetrag zum Gewinnfreibetrag angehoben sowie der steuerfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung erhöht und die Begünstigung von Betriebskindergärten ausgeweitet.

Mit dem Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“, werden ab dem Jahr 2024 wichtige konjunkturelle Impulse gesetzt, leistbarer Wohnraum geschaffen und der Zugang zu Eigentum erleichtert. Gleichzeitig werden auch wichtige Sanierungsimpulse gesetzt, um bestehenden Wohnraum zu verbessern und zu ökologisieren. Mit dem Paket wurde unter anderem eine befristete erhöhte Absetzung für Abnutzung (AfA) für Wohngebäude, verbesserte Abschreibungsmöglichkeit bei Sanierungsmaßnahmen sowie die Einführung eines Ökozuschlags für Wohngebäude umgesetzt (Quelle: BKA (2024): Vortrag an den Ministerrat: Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“).

Ebenfalls ab dem Jahr 2024 anwendbar ist das Start-up-Förderungsgesetz. Bisher mussten Start-ups im Zusammenhang mit der Mitarbeiterbeteiligung ihre Anteile zum Zeitpunkt der Abgabe bewerten, damit diese versteuert werden konnten. Das war kostenintensiv und aufwendig. Außerdem mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei dem Erhalt eines Unternehmensanteils bisher Steuern bezahlen, obwohl kein Geld geflossen ist („Dry-Income“), aus dem die Steuerpflicht bezahlt werden konnte. Diese Probleme werden mit dem Start-up-Förderungsgesetz adressiert. Eine Besteuerung erfolgt nicht wie bisher schon bei Einräumung der Mitarbeiterbeteiligung, sondern es gibt einen Besteuerungsaufschub – in der Regel bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile, womit erst Steuern bezahlt werden müssen, wenn auch Geld fließt. Mit diesem Paket wurde das Umfeld für junge Unternehmerinnen und Unternehmer, die Risiken eingehen, um Innovationen zu schaffen, verbessert. Außerdem wurden attraktive Anreize gesetzt, um Talente in Österreich zu halten (Quelle: BMF (2023): https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2023/mai/start-up-paket.html, Zugriff am 8.5.2025).

Die Forschungsausgaben in Österreich liegen seit 2014 über dem EU-Ziel von 3 %. Dies führte im Jahr 2024 mit 3,35 % zur bislang höchsten Forschungsquote in Österreich. Auf europäischer Ebene stehen aktuell vorläufige Daten nur für das Jahr 2023 zur Verfügung. Mit 3,57 % ist die Forschungsquote in Schweden deutlich am höchsten, Belgien steht bei 3,32 %. Österreich (3,23 %) wies die dritthöchste Forschungsquote innerhalb der EU auf. Die Forschungsquote Deutschlands lag bei 3,11 %. Die EU-27 wendeten insgesamt 2,22 % des Bruttoinlandsprodukts für F&E auf (Quelle: Statistik Austria (2025): Pressemitteilung: 13 583-076/25: „Forschungsquote 2024 bei 3,35 %. In Österreich wurden insgesamt 16,1 Mrd. Euro für Forschung ausgegeben.“).

Im Bereich der Forschungsprämie wurde nach einem Rekordjahr im Jahr 2023 im Vergleich mit dem Jahr 2024 ein Rückgang verzeichnet. Dieser begründet sich jedoch aufgrund des hohen Ausgangswerts von 2023. Der dennoch hohe Istzustand der Forschungsprämie im Jahr 2024 stellt eine überplanmäßige Zielerreichung dar und unterstreicht die Bedeutung Österreichs als Forschungsstandort.

Gesamthaft erscheint eine Beurteilung des Wirkungsziels als „zur Gänze erreicht“ daher sachgerecht.

Das gegenständliche Wirkungsziel trägt zu den UN-Nachhaltigkeitszielen Nr. 8 („Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern“) und Nr. 9 („Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovation unterstützen“) bei.