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MASSNAHME

Erleichterung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Start-up-Unternehmen insb. durch die Schaffung einer „Start-up-Mitarbeiterbeteiligung“

Erleichterung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Start-up-Unternehmen insbesondere durch die Schaffung einer „Start-up-Mitarbeiterbeteiligung“ zur Vermeidung der „dry income“-Problematik

2024
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Schaffung einer abgabenrechtlichen Begünstigung für Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen

Details zum Meilenstein

2024

Istzustand (2024)

Mit dem Start-Up-Förderungsgesetz wurde die Grundlage für eine abgabenrechtliche Begünstigung im Bereich der Start-up-Mitarbeiterbeteiligung geschaffen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Bestehende Steuerbefreiungen für Mitarbeiterbeteiligungen werden den Herausforderungen von Start-ups nicht hinreichend gerecht

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Es besteht eine steuerliche Begünstigung für Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen

Erläuterung der Entwicklung

Vor dem Inkrafttreten des Start-Up-Förderungsgesetzes (1.1.2024) bestand grundsätzlich bereits die Möglichkeit, Steuerbefreiungen für Mitarbeiter im Rahmen einer jährlichen Gewinnbeteiligung zu nutzen. Diese war jedoch im Bereich von Start-ups nicht praktikabel, da Start-ups anfangs kaum Gewinne und in der Regel nur begrenzte Liquidität zur Verfügung haben, weshalb diese Möglichkeit kaum zur Anwendung kam. Mit dem Start-Up-Förderungsgesetz und der enthaltenen Mitarbeiterbeteiligung wird diese „dry income“-Problematik gelöst.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze