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MASSNAHME

Erleichterung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Start-up-Unternehmen insb. durch die Schaffung einer „Start-up-Mitarbeiterbeteiligung“

2024
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Schaffung einer abgabenrechtlichen Begünstigung für Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen

Details zum Meilenstein

2024

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Bestehende Steuerbefreiungen für Mitarbeiterbeteiligungen werden den Herausforderungen von Start-ups nicht hinreichend gerecht

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Es besteht eine steuerliche Begünstigung für Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen