MASSNAHME
Erleichterung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Start-up-Unternehmen insb. durch die Schaffung einer „Start-up-Mitarbeiterbeteiligung“
Erleichterung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Start-up-Unternehmen insbesondere durch die Schaffung einer „Start-up-Mitarbeiterbeteiligung“ zur Vermeidung der „dry income“-Problematik
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Schaffung einer abgabenrechtlichen Begünstigung für Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Mit dem Start-Up-Förderungsgesetz wurde die Grundlage für eine abgabenrechtliche Begünstigung im Bereich der Start-up-Mitarbeiterbeteiligung geschaffen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Bestehende Steuerbefreiungen für Mitarbeiterbeteiligungen werden den Herausforderungen von Start-ups nicht hinreichend gerecht
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Es besteht eine steuerliche Begünstigung für Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen
Erläuterung der Entwicklung
Vor dem Inkrafttreten des Start-Up-Förderungsgesetzes (1.1.2024) bestand grundsätzlich bereits die Möglichkeit, Steuerbefreiungen für Mitarbeiter im Rahmen einer jährlichen Gewinnbeteiligung zu nutzen. Diese war jedoch im Bereich von Start-ups nicht praktikabel, da Start-ups anfangs kaum Gewinne und in der Regel nur begrenzte Liquidität zur Verfügung haben, weshalb diese Möglichkeit kaum zur Anwendung kam. Mit dem Start-Up-Förderungsgesetz und der enthaltenen Mitarbeiterbeteiligung wird diese „dry income“-Problematik gelöst.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze