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MASSNAHME

Einrichtung der Pflege-Entwicklungs-Kommission (bislang Bund-Länder-Zielsteuerungskommission)

Einrichtung der Bund-Länder-Zielsteuerungskommission.

2023
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Arbeitstreffen zwischen Bund und Ländern

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Die Einrichtung der Pflege-Entwicklungs-Kommission (neuer Name für Bund-Länder-Zielsteuerungskommission) ist 2023 erfolgt. Die Auftaktveranstaltung fand am 24.01.2023 statt. In der zweiten Sitzung am 12.04.2023 wurde die Einrichtung von Unterarbeitsgruppen zur gemeinsamen Weiterentwicklung der Pflege beschlossen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

04.08.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Das aktuelle Regierungsprogramm sieht die Einrichtung einer Bund-Länder-Zielsteuerungskommission vor. Die Bund-Länder-Zielsteuerungskommission dient der Zielsteuerung, Abstimmung und Koordination aller "Stakeholder" unter anderem zur gemeinsamen Steuerung der Angebots- und Bedarfsplanung, Evaluierung von Best-Practice-Beispielen, Ergebnisqualitätssicherung in den Bereichen häuslicher und stationärer Pflege und alternativer Wohnformen. Eine Bund-Länder-Zielsteuerung kann angesichts des demografischen Wandels als Instrument für eine langjährige Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich der Pflege gesehen werden. Bis Ende 2022 sollen die Eckpunkt der Zielsteuerungskommission vereinbart worden sein.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Arbeitstreffen zwischen Bund und Ländern, in denen inhaltliche als auch administrative Fragen einer gemeinsamen Bund-Länder-Zielsteuerungskommission abgestimmt werden, haben stattgefunden.

Erläuterung der Entwicklung

Die erste Sitzung der Pflege-Entwicklungs-Kommission (PEK) unter Beteiligung von Bund, Ländern sowie Städte- und Gemeindebund fand am 24.01.2023 statt, die zweite am 12.04.2023. Die Grundsätze und Leitlinien der PEK wurden festgelegt und die Einrichtung von Arbeitsgruppen beschlossen. In vier Arbeitsgruppen wurde zu den Themen Digitalisierung und Daten, Personal, Schnittstellen sowie Finanzen (was in der Arbeitsgruppe Pflege im Rahmen des Finanzausgleiches behandelt wurde) weitergearbeitet. Mit der Novelle des Pflegefondsgesetzes (veröffentlicht im BGBL am 30.12.2023) wurde die PEK gesetzlich verankert.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze